Stadtmagazin
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Stadt Bad Segeberg

Bad Segeberg zu Besuch in Teterow

Bad Segeberg. Seit drei Jahrzehnten verbindet die Partnerschaft zwischen Bad Segeberg und Teterow eine lebendige Tradition des gegenseitigen Besuchs am 3. Oktober. In diesem Jahr setzte Bad Segeberg ein starkes Zeichen der Gemeinschaft: Rund 87 Teilnehmende aus Bad Segeberg reisten nach Teterow, um gemeinsam „35 Jahre Deutsche Einheit“ zu feiern und das Band der Freundschaft weiter zu stärken. Der Tag begann früh am Segeberger ZOB mit einem beeindruckenden Sonnenaufgang, der den Auftakt zu einem ereignisreichen Programm bildete. Im Rathaus Teterow empfingen Bürgermeister Andreas Lange und weitere Vertretungen die Delegation herzlich. Offizielle Begrüßungen durch Bürgermeister Andreas Lange aus Teterow und der Bürgervorsteherin Monika Saggau eröffneten den Festakt, der von Pastor Alexander Lemke anschließend in der St. Peter und Pauls Kirche musikalisch und durch bewegende Reden, von u.a. Bürgermeister Toni Köppen aus Bad Segeberg, begleitet wurde. Ein besonderes H
10.10.2025
Schleswig-Holstein

Freie Fahrt ins Museum mit der Museumscard

Am 23. und 30. Oktober 2025 haben Kinder und Jugendliche mit der MuseumsCard freie Fahrt bei NAH.SH, dem Nahverkehr in Schleswig-Holstein. Mit der MuseumsCard können junge Menschen unter 18 Jahren kostenlos über 130 Museen, Ausstellungen und Kulturelle Bildungsorte in ganz Schleswig-Holstein und Dänemark besuchen. Als besonderes Extra gilt die MuseumsCard an zwei Donnerstagen in den Herbstferien (23. und 30.10.2025) als Fahrkarte in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein sowie in den Regionalzügen, die zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg verkehren. Das funktioniert ganz einfach: MuseumsCard vorzeigen und fertig! Die MuseumsCard ist eine Initiative der schleswig-holsteinischen Sparkassen, des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und des Landesjugendrings in Kooperation mit dem Museumsverband Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Bus- und Bahnunternehmen in Schleswig-Holst
10.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung. Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt. Was gilt als Modernisierung – und was nicht? Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt. Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug), Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit). Nicht dazu z
09.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür

Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll? Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers. WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025

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