Henstedt-Ulzburg (em) Die Gemeindevertretung hat am 21. Juni den Beschluss zur Aufstellung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg gefasst. Es folgt jetzt das Beteiligungsverfahren gemäß § 19 Abs. 8 i. V. m. § 19 Abs. 1 LNatSchG.

Gemäß § 19 Abs. 2 LNatSchG liegt der Entwurf der Satzung zum Schutze des Baumbestandes im gesamten Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Zeit vom 1. August bis zum 29. August im Rathaus in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.06 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Jeder kann bis einschließlich 12. September Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.