Kaltenkirchen (em) Am 11. Oktober 2010 hat der Hauptausschuss der Stadt Kaltenkirchen beschlossen, von der gesetzlichen Möglichkeit sog. „Dauerbescheide“ für die Grundabgaben zu erlassen, Gebrauch zu machen. Seit Anfang 2011 beinhalten daher sämtliche Bescheide der Stadt Kaltenkirchen über Grundabgaben, das sind die Grundsteuern A und B, die Straßenreinigungsgebühr und die Hundesteuer, den Hinweis, dass der Bescheid auch für Folgejahre gilt, soweit dieser nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Solche Dauerbescheide haben alle Grundstückseigentümer und Hundehalter seit 2011 erhalten. Ziel der Dauerbescheide ist, die Kosten für Druck und Versand dieser Grundabgabenbescheide am Jahresanfang einzusparen (ca. 4.600 EUR). Ändert sich jedoch die Steuer- bzw. Gebührenhöhe für eine oder mehrere der Grundabgaben, ist die Stadt selbstverständlich weiterhin verpflichtet, neue Bescheide zu verschicken. Anfang 2014 wurde die Straßenreinigungsgebühr angehoben, daher hatte jeder Betroffene erneut am Jahresanfang 2014 einen Grundabgabenbescheid erhalten. Zum Jahresanfang 2015 ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen, so dass zum zweiten Mal nach 2013 auf den Versand neuer Bescheide verzichtet werden kann.
Jeder Abgabepflichtige ist somit verpflichtet, die Zahlungen entsprechend den Ausweisungen des zuletzt erhalten Grundabgabenbescheides zu leisten. Die Fälligkeiten entsprechen denen des Vorjahres. Wer der Stadt Kaltenkirchen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht sich keine weiteren Gedanken zu machen. Die Stadtkasse wird dann zu den Fälligkeitsterminen die entsprechenden Beträge einziehen. Für Rückfragen stehen Frau Helm (Tel. 0 41 91 / 939-223) und Frau Yamanoglu (-231) aus der Finanzabteilung gerne zur Verfügung.