Kaltenkirchen (em) In der Barmstedter Straße wird in Kürze eine Änderung in Bezug auf die Führung des Radverkehrs erfolgen.
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der einschlägigen Rechtsprechung zu Radwegbenutzungspflichten, muss die derzeit in der Barmstedter Straße angeordnete Radwegbenutzungspflicht für den Bereich Barmstedter Straße/Funkenberg bis zum Ortsausgang aufgehoben werden. Zukünftig erfolgt stattdessen eine Freigabe des Gehweges für den Radverkehr.
Der Radfahrer hat demnach, wie bereits in anderen Straßen in Kaltenkirchen, die Möglichkeit zwischen der Nutzung der Fahrbahn im Mischverkehr oder des Gehweges (unter Ausschluss jeglicher Gefährdung des Fußgängers) zu wählen. Voraussichtlich wird die Beschilderung in der 49. oder 50. Kalenderwoche erfolgen.