Kaltenkirchen (em) Ab Mitte April wird der Innenstadtbereich (Holstenstraße, Hüttmannstraße, Am Markt, Brauerstraße ab Mediohaus, Schützenstraße bis HsNr. 14, Kleiner Markt und Königstraße HsNr. 5-11) zu einer Parkraumbewirtschaftungszone. Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, solange weiter, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird.

„Ziel der Parkraumbewirtschaftungszone ist es, die Parkzeitregelung im Innenstadtbereich auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zu vereinheitlichen, und ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Regelung in der Innenstadt ca. 170 Verkehrszeichen abgebaut werden können“, so Bürgermeister Hanno Krause. Anlässlich dieser Neuerungen im Innenstadtbereich wird an den Samstagen 6. April und 20. April während des Wochenmarktes vor dem Rathaus ein Informationsstand aufgebaut, um die Bevölkerung umfassend zu informieren.

Ebenso werden über mehrere Wochen Informationsflyer verteilt und in den örtlichen Geschäften ausgelegt. Mit einer Parkraumbewirtschaftungszone verhält es sich wie mit dem bereits aus dem Verkehrsrecht bekannten Tempo 30-Zonen oder Halteverbotszonen. In der Parkraumbewirtschaftungszone ist folgendes zu beachten: Die Parkscheibenpflicht innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone besteht werktags. Zu „werktags“ zählt auch der Samstag. Nach der Ankunft ist der Zeiger der Parkscheibe auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Anschließend ist die Parkscheibe gut einsehbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Das Parken ist werktags von 6 bis 18 Uhr für zwei Stunden durch Auslegen einer Parkscheibe erlaubt Die Parkraumbewirtschaftungszone gilt auch nach Kreuzungen / Einmündungen solange weiter bis sie durch das entsprechende Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird. Die Parkraumbewirtschaftungszone gilt auch auf den Parkplätzen, der Sparkasse Südholstein, dem Sky-Markt, der Marktpassage, dem Penny Markt und dem rückwärtigen Parkplatzes des Gebäudes Holstenstraße 13.

Im Bau- und Umweltausschuss wurde bereits 2010 über die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone für den Innenstadtbereich von Kaltenkirchen mit einer einheitlichen Höchstparkdauer von zwei Stunden diskutiert. Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen konnte der Beschluss bisher nicht umgesetzt werden.