Kaltenkirchen (uo/lr) Wenn man mit Hans-Joachim Krüger spricht, spürt man die große Leidenschaft des Anwalts und Notars für seinen Beruf.

Bereits vor rund 32 Jahren eröffnete Krüger seine Kanzlei in Kaltenkirchen. „Die Arbeit als Notar nimmt viel Raum ein. Hier gilt es zum Beispiel Kaufverträge, Testamente oder Eheverträge zu beurkunden“, erläutert Krüger und erwähnt im Nebensatz, dass hierfür auch schon einmal ein Einsatz am Abend oder gar am Wochenende nötig sein kann. Als Anwalt ist er auf vielen Rechtsgebieten tätig und betreut seine Mandanten in Fragen des Arbeitsrechts bis zum Werkvertragsrechts. Großen Raum nimmt auch seine Arbeit im Bereich Verkehrsrecht ein. Im Bereich Erbrecht verweist Krüger auf das sogenannte Berliner Testament, eine Option, die auch in seiner Kanzlei von immer mehr Eheleuten wahrgenommen wird. Hierbei setzen sich die Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Zweck des Testaments ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Partner das Erbe zufällt und die Abkömmlinge des Erbberechtigten ausgeschlossen werden. Ansonsten würden diese bei der gesetzlichen Erbfolge miterben und dem Ehepartner würde nur die Hälfte oder gar nur ein Viertel des Erbes zuerkannt. „Diese Testamentvariante ist sehr interessant, bedarf aber auch einer entsprechenden rechtlichen Beratung“, so Rechtsanwalt Krüger.
Foto: Rechtsanwalt Hans-Joachim Krüger berät seine Mandanten schon seit 32 Jahren.