Kaltenkirchen (em) In diesem Jahr gibt es bei der Strauchgutaktion eine Neuerung. Im Rahmen eines Modelversuchs bieten die Stadt Kaltenkirchen und der Wege-Zweckverband (WZV) allen Kaltenkirchener Bürgerinnen und Bürger, die nicht über eigene Transportmöglichkeiten verfügen und ihr Strauchgut nicht selbst in Schmalfeld auf dem Recyclinghof anliefern können, eine Abholung ihres Strauchgutes an.

Beim WZV wird derzeit über eine grundsätzliche Neugestaltung der Frühjahrs- und Herbstgartenaktionen nachgedacht. Der Modellversuch dient in diesem Zusammenhang u.a. der Bedarfsermittlung auf Seiten der Kundinnen und Kunden.

Die Neuregelung im Detail:

  1. Selbstanlieferung auf dem Recyclinghof in Schmalfeld: Wie gewohnt können Sie auch in diesem Frühjahr vom 13. April bis 8. Mai und im Herbst vom 2. November bis 11. Dezember ihre Freimenge von 3 m³ Baum- und Strauchschnitt auf dem Recyclinghof in Schmalfeld abliefern.

Einer Anregung der Stadt folgend entfallen dabei die bisherigen Gutscheine. Anders als in der Abfallinfo des WZV angegeben, ist vorab keine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Kontrolle der Freimenge erfolgt erst bei der Anlieferung durch die vor Ort tätigen Mitarbeiter des WZV.

  1. Abholung im Rahmen der Straßensammlung: Falls Sie nicht selbst Ihr Strauchgut anliefern können, haben Sie jetzt neu die Möglichkeit, dieses durch den WZV abholen zu lassen. Damit der WZV seine Fahrzeugauslastung wirtschaftlich planen kann, müssen Sie sich dazu aber vorher beim WZV telefonisch unter der dafür eingerichteten Hotline 04551- 909 222 oder über die Internetseite www.wzv.de anmelden.

Dies können Sie im Frühjahr vom 16. März bis 10. April und im Herbst vom 5.10. bis 30. Oktober tun. In der Regel bekommen Sie dann auch sofort Ihren Abholtermin genannt. Die Abholung des Baum- und Strauchschnitts bis 3 m³ soll dann in den Zeiträumen im Frühjahr vom 13. April bis 8. Mai und im Herbst vom 2. November bis 11. Dezember erfolgen. Auch dieser Service ist im Rahmen des Modellversuchs für Sie kostenfrei.

Wichtig: Im Rahmen der Freimengengrenze von 3 m³ kann immer nur zwischen einer der beiden Varianten gewählt werden. Eine doppelte Nutzung ist nicht möglich. „Ich hoffe, dass dieser Modellversuch positiv verläuft, denn er stellt eine gute Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger dar, Ihr Strauchgut ordnungsgemäß, schnell und kostenfrei zu entsorgen.“, erklärt Bürgermeister Hanno Krause.