Kaltenkirchen (em) Bereits am 15. Juni stimmte der Bundesrat einer Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz, zu. Ziel ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis 2020 zu erhöhen.
Um dies den Bürgern und Unternehmen schmackhaft zu machen, soll beispielsweise die Vergütung für KWK-Strom um 0,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 5,41 Cent pro kWh angehoben oder auch die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen erleichtert werden. Zudem wird der Verwaltungsaufwand, um Fördermaßnahmen für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit weniger als zwei Kilowatt Stromleistung zu erlangen, reduziert. Dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung eines kleinen BHKW für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser seit April 2012 wieder finanziell fördert, sieht Dipl.-Ing. Angelika Grade-Schielein, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, als Erfolg.
„Verbraucher sollten sich vorab jedoch genau informieren, ob eine BHKW-Anlage für ihre Bedürfnisse auch wirtschaftlich ist“, warnt die Energieexpertin. Denn gerade in Einfamilienhäusern werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage. Fragen von Verbrauchern zu diesem Thema zeigen, dass BHKW- Anlagen von Anbietern oftmals überdimensioniert und nicht bedarfsorientiert angeboten werden.
„Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt vorher eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, rät Angelika Grade-Schielein. Ökologische wie wirtschaftliche Aspekte werden für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden. Bei Fragen zur Eignung und Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Das nächste persönliche Gespräch in Kaltenkirchen findet Dienstag, 7. August, von 14 bis 17.30 Uhr in den neuen Räumen unserer Schuldnerberatung, Flottkamp 13b mit unserer Energieberaterin Dipl.-Ing. Angelika Grade-Schielein statt.
Die notwendigen Termine für die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben unsere Mitarbeiter gerne unter der Telefonnummer 0 41 91 - 722 74 - 0 oder 018 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Die Beratung findet regelmäßig zu allen Energiethemen statt und wird gegen eine Kostenbeteiligung von 5 Euro/30 Minuten durch qualifizierte Fachleute - Architekten, Bauingenieure, Bauphysiker und Versorgungsingenieure - kompetent durchgeführt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist seit über 30 Jahren verlässlicher Begleiter auf dem Weg in eine energieeffiziente Zukunft. Deutschlandweit führt die Einrichtung jährlich über 90.000 Beratungen zu Themen wie Stromsparen, Anbieterwechsel, erneuerbaren Energien, Wärmedämmung, Heiztechnik und vielem mehr durch. Mit Erfolg: Jedes Jahr werden dadurch bis zu 600.000 Tonnen CO2 vermieden, zwei Milliarden kWh Energie eingespart und Investitionen in Höhe von mindestens 40 bis 80 Millionen Euro angestoßen. Die Energieberatung steht jedem privaten Verbraucher zur Verfügung. Unsere Berater informieren anbieterunabhängig und neutral. Sie sind ausschließlich den Verbraucherinteressen verpflichtet. Das wird durch die Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium garantiert. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de