Kaltenkirchen (em) Seit Anfang 2011 beinhalten sämtliche Bescheide der Stadt Kaltenkirchen über Grundabgaben, das sind die Grundsteuern A und B, die Straßenreinigungsgebühr und die Hundesteuer, den Hinweis, dass der Bescheid auch für die Folgejahre gilt. Es sei denn, dieser wurde durch einen neuen Bescheid ersetzt.

Am 11. Oktober 2010 hatte der Hauptausschuss beschlossen, von der gesetzlichen Möglichkeit, sog. „Dauerbescheide“ für die Grundabgaben zu erlassen, Gebrauch zu machen. Solche Dauerbescheide haben alle Grundstückseigentümer und Hundehalter seit 2011 erhalten. Ziel der Dauerbescheide ist, die Kosten für Druck und Versand dieser Grundabgabenbescheide am Jahresanfang einzusparen. Bisher waren es rd. 3.000 Euro. Ändert sich jedoch die Steuer- bzw. Gebührenhöhe für eine oder mehrere der Grundabgaben, ist die Stadt selbstverständlich weiterhin verpflichtet, neue Bescheide zu verschicken. Anfang 2012 wurden die Hebesätze für die Grundsteuern angehoben, daher hat jeder Betroffene erneut am Jahresanfang einen Grundabgabenbescheid erhalten.

„Zum Jahresanfang 2013 ergeben sich jedoch gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen, so dass zum ersten Mal auf den Versand neuer Bescheide verzichtet werden kann“, so Bürgermeister Hanno Krause. Jeder Abgabepflichtige ist somit verpflichtet, die Zahlungen entsprechend den Ausweisungen des zuletzt erhalten Grundabgabenbescheides zu leisten. Die Fälligkeiten entsprechen denen des Vorjahres. Wer der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht sich keine weiteren Gedanken zu machen. Die Stadtkasse wird dann zu den Fälligkeitsterminen die entsprechenden Beträge einziehen.