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Stadt Kaltenkirchen

Kommunen am Limit - Es ist kurz vor 12!

24.06.2026
Stadt Kaltenkirchen

Winterdienst - Kaltenkirchen zieht Bilanz

08.03.2026
Kreisfeuerwehrverband Segeberg

Ammoniakaustritt sorgt für Großeinsatz der Feuerwehr

Kaltenkirchen (ots) - Am Freitag, den 5. Dezember 2025, wurde die Freiwillige Feuerwehr Kaltenkirchen durch die Kooperative Regionalleitstelle West in Elmshorn zu einem FEU K BMA (Feuer, Kleiner Standard, Brandmeldeanlage) in die Logistikhalle eines Betriebes alarmiert. Auf der Anfahrt dorthin wurden die Einsatzkräfte jedoch von Mitarbeitenden des Unternehmens gestoppt und darüber informiert, dass es auf dem Betriebsgelände zu einem Austritt von Ammoniak im Dachbereich gekommen sei. Daraufhin wurden die eintreffenden Einsatzkräfte aufgeteilt und eine Einheit kontrollierte den Initialeinsatz - dort waren keine Maßnahmen seitens der Feuerwehr notwendig. Allerdings war auch für die Einsatzkräfte ein beißender Geruch feststellbar. Nach einer ersten Erkundung wurde ein neuer Einsatz mit dem Stichwort TH X (Technische Hilfeleistung - Gefährdung durch Gefahrstoffe, CRBN) eröffnet und in der Folge rückte ein Großaufgebot an Einsatzkräften zur Einsatzstelle aus. Der Au
08.12.2025
Amtliche Bekanntmachung

Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:  Artikel 1 – Satzungsänderungen  § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:  § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last  (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025

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