Neumünster (em) Die Apotheken in Neumünster stellen seit geraumer Zeit für Genesene nach einer Covid-19-Erkrankung einen Genesenennachweis aus. Ein amtliches Schreiben des Gesundheitsamtes - allgemein als Genesenen-Bescheinigung bekannt - ist hierfür ab Donnerstag, 10 Februar 2022, nicht mehr erforderlich.

Ausreichend für die Ausstellung des Nachweises ist jetzt die Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses. Der Status als genesene Person gilt derzeit ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach dem ersten positiven Corona PCR-Test.

Vor der Covid-19-Pandemie wurden in Schleswig-Holstein jährlich rund 15.000 Meldefälle bearbeitet, im Jahr 2019 waren es konkret 13.341 Fälle. Im Jahr 2020 hatte sich die Anzahl auf 34.056 nahezu verdoppelt. Im Jahr 2021 hat sich dies weiter nahezu verdreifacht auf 101.436 Fälle. Allein im Januar 2022 wurden bereits 105.246 Fälle von den Gesundheitsämtern in SH bearbeitet, also mehr als im gesamten vergangenen Jahr und mehr als siebenmal so viel wie in einem normalen Meldejahr ohne pandemisches Geschehen. Dies zeigt sehr deutlich die hohe Belastung der Gesundheitsämter.

„Dies bedeutet auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in Neumünster enorm viel Arbeit. Daher bin ich sehr erleichtert, dass die Apotheken den Genesenennachweis auch ohne amtliches Schreiben ausstellen. Die Stadt Neumünster stellt daher ab Donnerstag, 10. Februar 2022, keine amtlichen Schreiben zum Genesenenstatus mehr aus“, formuliert die leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Gesundheitsamt der Stadt Neumünster.