Neumünster (em) Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt auf junge Menschen viel Neues zu - dazu gehört die erste Lohnabrechnung. Möglicherweise steht dann auch die erste Steuererklärung an. Entweder weil eine Erklärung abgegeben werden muss oder weil durch eine freiwillige Erklärung eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?" Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung unterliegt der Steuerpflicht." Weil das Lehrlingsgehalt aber regelmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung dann tatsächlich Lohnsteuer abgezogen wird. Sollte dies der Fall sein, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie ans Finanzamt ab.
Belege sammeln lohnt sich
Junge Erwachsene sind häufig ledig und haben keine Kinder. Trifft dies zu, werden sie automatisch in die Steuerklasse I eingeordnet. In der Regel fallen dort erst für Vergütungen von über 1.100 Euro im Monat Lohnsteuern an. Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Insbesondere sollten von Beginn an Belege und Quittungen für Ausgaben gesammelt werden, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, rät BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Dazu zählen beispielsweise Kosten für typische Berufsbekleidung oder Fachliteratur.
Hier können Eltern Steuern sparen!
Viele Azubis erhalten zusätzlich zur Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Das honoriert auch der Fiskus. Eltern von Auszubildenden können daher weiter das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge erhalten, wenn das Kind noch nicht 25 Jahre alt ist. Zudem sind bestimmte Beträge, wie Kosten für die Krankenversicherung des Kindes oder die auswärtige Unterbringung bei der Steuer absetzbar.
Weitere Tipps und Hinweise, wie Auszubildende und ihre Eltern Steuern sparen können, erhalten Interessierte im BdSt-INFO-Service Nr. 22 „Steuertipps für Auszubildende und ihre Eltern“ (im Mitgliederbereich auf www.steuerzahler.de) oder telefonisch unter 030 - 2593 96-0 beim Bund der Steuerzahler