Neumünster (em) Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass es bereits jetzt erforderlich ist bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat mit der IBAN/BIC Kontoverbindung bei der Zulassungsstelle für die Kfz-Steuer anzugeben.
Da die Bundesbehörden die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren bereits abgeschlossen haben, ist es nicht mehr möglich die Zulassung von Fahrzeugen ohne vom Halter und gegebenenfalls einem abweichenden Kontoinhaber unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat im Original zu verwenden.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt Neumünster unter www.neumuenster.de und der Zollverwaltung www.zoll.de zu finden.