Neumünster (em) Die Citymanagement GmbH und die Stadt Neumünster müssen den ursprünglich für 3. Mai 2020 geplanten verkaufsoffenen Sonntag leider absagen. Auch die Schlemmerköste ist von dieser Absage betroffen.
Gemäß der Landesverordnung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus werden alle Veranstaltungen bis einschließlich 3. Mai 2020 untersagt. Damit kann die Schlemmerköste als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag nicht stattfinden.
Unabhängig vom verkaufsoffenen Sonntag dürfen derzeit Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien als systemrelevante Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen von 11 Uhr bis 17 Uhr öffnen.