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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen
Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.
Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein.
Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
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