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Neumünster

26-Jähriger nach Tötungsdelikt in Neumünster festgenommen

Neumünster. Nachdem es gestern Abend gegen 18 Uhr zu einem Tötungsdelikt in der Kieler Straße in Neumünster gekommen war, nahmen Einsatzkräfte vor Ort einen 26-jährigen Mann fest. Am späten Abend führten Polizeibeamte den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem Haftrichter beim Amtsgericht Neumünster vor. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags. Der Mann kam in eine Justizvollzugsanstalt. Am Mittag fand die Obduktion des getöteten 24-Jährigen statt, mit dem Ergebnis, dass der Mann infolge einer Schussverletzung zu Tode kam. Weitere Angaben, insbesondere zum Tathergang und den Hintergründen der Tat, werden aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht gemacht. Für etwaige Rückfragen stehen wir morgen ab 7.30 Uhr zur Verfügung zur Verfügung. Weiterhin ist das Hinweisportal freigeschaltet, auf dem unter dem folgenden Link Videos, Fotos und Hinweise hochgeladen werden können: https://sh.hinweisportal.de/. Wir bit
02.10.2025
Neumünster

Neumünster: Hinweisportal freigeschaltet - Polizei erbittet Hinweise zum Tötungsdelikt

Neumünster. Im Fall des getöteten 24-jährigen Mannes in der Kieler Straße in Neumünster bittet die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe. Zeuginnen und Zeugen könnten einen wichtigen Beitrag zu den Ermittlungen leisten. Daher ist ab sofort das Hinweisportal der Landespolizei Schleswig-Holstein freigeschaltet, auf dem unter folgendem Link Videos, Fotos und Hinweise hochgeladen werden können: https://sh.hinweisportal.de/. Wir bitten insbesondere um Übermittlung von gefertigten Videos von dem Tatgeschehen. Hinweise können auch anonym geschehen. Telefonische Hinweise nimmt die Polizei auch unter der Rufnummer 0431 / 160 3333 entgegen.
01.10.2025
Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B. Wasch- und Spülmaschinen, Her
30.09.2025