Norderstedt. „Überall in Deutschland haben wir das Problem, dass Wohnraum fehlt, nicht nur in Norderstedt. Aber in Norderstedt wird das Bauen für die Wohnungsbauunternehmen noch schwieriger gemacht: Hier haben wir jedoch zusätzlich das Problem, das aufgrund eines Beschlusses mehrerer Parteien aus dem Jahr 2019 gegen die Stimmen der FDP-Fraktion in Wohnungsbauprojekten mindestens 50% geförderter Wohnungsbau realisiert werden muss“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein.

„Eine derartige Regelung gibt es in keiner größeren Stadt in Schleswig-Holstein. Kiel, Lübeck, Neumünster und auch Hamburg streben lediglich eine Quote von 30% für den geförderten Wohnungsbau an, nur Norderstedt muss mal wieder einen Sonderweg gehen!“

„Und noch eine weitere Hürde ist jetzt entstanden: Die Landesregierung aus CDU und Grünen in Kiel kürzt jetzt die Fördermittel für diesen sozialen Wohnungsbau! Weniger Wohnungen in neuen Wohnungsbauprojekten werden in Zukunft noch gefördert“, empört sich auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Reimers. „Das passt doch alles nicht zusammen!“

Die Stadtverwaltung hat darauf jetzt mit einem Antrag im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr für einen neuen Grundsatzbeschluss zum geförderten Wohnungsbau reagiert: In Zukunft sollen Wohnungsbauunternehmen, die drei Jahre lang vergeblich einen Antrag auf Fördermittel gestellt haben, von der Pflicht zur Errichtung von gefördertem Wohnungsbau befreit werden.

„Was für ein Bürokratie-Wahnsinn“, kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein, Wohnungsbauunternehmen sollen drei Jahre lang gezwungen werden, vergebliche Anträge zu stellen, damit sie dann danach endlich bauen dürfen?“

„Wir wollen doch, dass die Unternehmen morgen loslegen können um Wohnungen zu bauen, und nicht erst drei Jahre lang Warteschleifen drehen müssen“, ergänzt Michael Reimers.

Die FDP-Fraktion hat daher für die heutige Ausschusssitzung einen Änderungsantrag eingereicht, der die Quote des geförderten Wohnungsbaus wieder auf die üblichen 30% senken soll und es den Wohnungsbauunternehmen ermöglichen soll, bereits nach einer einmaligen vergeblichen Antrags-stellung aufgrund fehlender Fördermittel von diesen Beschränkungen befreit zu werden.

„Unser aller Ziel muss doch eigentlich die schnelle Schaffung neuen Wohnraumes und nicht die Verfolgung alter ideologischer Luftschlösser sein“, so die FDP-Fraktion abschließend.