Norderstedt (em) Sollte eine Wählerin oder ein Wähler keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen haben, genügt ein Anruf im Wahlamt. Die Kolleginnen und Kollegen klären dann, wo die Ursachen hierfür liegen könnten und informieren die Bürgerin oder den Bürger über die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl. Am Wahltag reicht die Vorlage des Personalausweises für eine Stimmabgabe vollkommen aus, sofern die Wählerin beziehungsweise der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlamentsaus der Bundesrepublik Deutschland (WStatG) sind vom Bundeswahlleiter für die Europawahl Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen. Im Einvernehmen mit den Landeswahlleitern und den Statistischen Ämtern der Länder wurden bereits die Stichprobenwahlbezirke und Stichprobenbriefwahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik bestimmt. Für Norderstedt wurde der Wahlbezirk 192 ausgewählt. Nur am Wahlsonntag, 25. Mai, wird die Wahlstatistik durchgeführt. Die beantragten Briefwahlunterlagen aus dem Wahlbezirk 192 sind davon nicht betroffen.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Wahlamt: Frau Wenzel Frau Brandtner

Anschrift und Erreichbarkeit des Wahlamtes:
Stadt Norderstedt - Wahlamt -
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Telefon: 040 / 535 95 - 509
Telefax: 040 / 535 95 - 637
E-Mail: wahlamt@norderstedt.de