Norderstedt (em) Was tun mit Pflanzen, die krank und/oder von Schädlingen befallen sind? Immer wieder haben Bürgerinnen und Bürger deshalb beim Abfall-Service-Center des Betriebsamtes der Stadt angefragt. Es ging zuletzt vor allem um Buchsbäume, die mit dem „Zünzler“ befallen waren. Wie die Expert*innen des Betriebsamtes sagen, gilt generell: Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzen, egal ob aus dem Garten oder dem Haus, sollten nicht im Hausgarten eigenkompostiert werden. Kranke Pflanzen sowie Gartenabfälle mit den Resten erkrankter Pflanzen gehören am besten in die Biotonne.

Tierische Schädlinge wie Läuse, Thripse, Rote Spinnen oder Fliegenmaden sterben im Kompost nur unter sehr hohen Temperaturen ab. Ebenso werden Pilze und deren Sporen, wie zum Beispiel Echter Mehltau an Gurke und Kürbis, Falscher Mehltau an Kopfsalat oder Spinat, Rost an Geranien oder Sternrußtau an Rosen, bei der Kompostierung im Hausgarten nicht hinreichend zerstört.

Der Bioabfall aus der Biotonne in Norderstedt wird indes in der großtechnischen Vergärungs- und Kompostierungsanlage Bützberg verarbeitet. In diesen Anlagen wird den Heraus­for­de­rungen der Seuchenhygiene und Phytohygiene über die Vorschriften der „BioAbfV“ und des Arbeitsschutzes sicher begegnet: Für Bioabfallkompostierungsanlagen wird zur Hygienisierung eine Temperatur von mindestens 55 Grad über einen Zeitraum von zwei Wochen vorgeschrieben, um Krankheitskeime und Unkrautsamen sicher abzutöten.

Die im Kompostwerk Bützberg eingesetzten Verfahren erreichen schon nach kurzer Zeit diese hohen Rotte-Temperaturen. Die gezielte Steuerung der Belüftung und des Wassergehaltes ermöglicht optimale Rotte-B­edingungen. Solche technischen Möglichkeiten, ebenso wie die rechtliche Grundlage, gibt es für die Eigenkompostierung nicht.

Wer keine Biotonne hat, kann das befallene Grüngut zunächst über den Restmüll entsorgen. Das Betriebsamt rät zur Bestellung einer kostengünstigen Biotonne – auch als Ergänzung zur Eigenkompostierung im heimischen Garten.

Weitere Hinweise zu Gartenabfällen:

Ebenfalls nicht im heimischen Garten zu kompostieren, sondern in die Biotonne zu geben:

▸ Kohlpflanzen mit Kohlherniebefall

▸ Tomaten und Kartoffeln mit Kraut- und Knollenfäule

▸ Abgestorbene Äste mit Rotpustelpilzbefall

▸ Zweige von Apfel, Birne, Cotoneaster, aber auch Weißdorn, Rotdorn, Eberesche unter anderem mit Feuerbrandbefall

▸ Knollen- und Zwiebelpflanzen mit Weichfäule

▸ während der Vegetation durch Welkkrankheiten schnell und plötzlich abgestorbene Pflanzen wie Astern, Erdbeeren, Tomaten

▸ Himbeeren mit Rutenkrankheit

Weitere Hinweise zu Küchenabfällen:

Nicht-pflanzliche Küchenabfälle (Fleisch-, Wurst-, Fischreste, Knochen) sind nicht zur Kompostierung im Garten geeignet, da bei der Eigenkompostierung regelmäßig nicht die erforderlichen Temperaturen über die notwendige Zeitdauer für eine sichere Hygienisierung (Seuchenhygiene) erreicht werden. Es sollte aus hygienischen Gründen auch darauf verzichtet werden, gekochte Küchenabfälle auf den Kompost zu geben, um keine Nager und anderes Ungeziefer anzulocken.