Norderstedt. Die schon im letzten Jahr von den Grünen angestoßene Diskussion um die Entschädigung für kommunale Ehrenämter wurde inzwischen durch diverse Anträge anderer Fraktionen wieder aufgenommen. Hintergrund ist die Erhöhung der maximalen Entschädigungssätze durch Landesverordnung, die bei pauschaler Übernahme ab 2026 für Norderstedt Mehrkosten von knapp 300.000 Euro jährlich bedeutet.
Mit ihrem Antrag im letzten Jahr wollte die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, die kommunale Satzung so anpassen, dass die finanzielle Belastung der Stadt kaum steigen würde. Der Antrag fand allerdings nur die Zustimmung der Grünen Fraktion. Es fand sich keine einzige Stimme aus den anderen Fraktionen für diesen Vorschlag und somit werden seit Januar die um circa 75% erhöhten Entschädigungen ausgezahlt.
Anfang des Jahres hat die Stadtvertretung einen unausgeglichenen Haushalt beschließen müssen und weitere und sogar größere Defizite durch Gewerbesteuereinbrüche sind für die kommenden Haushalte zu erwarten.
So war die Verblüffung der Grünen groß, als ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und WiN-FW eine weitere Verteuerung vorsieht. Mit der Begründung, dass die seit Januar gestiegenen Entschädigungssätze nur für die gewählten Stadtvertreterinnen gelten und dadurch eine Ungleichbehandlung gegenüber den bürgerlichen Mitgliedern bestünde, sollen deren Sitzungsgelder ebenfalls steigen. Im Ausgleich ist eine Senkung der Entschädigungen für die Stadtvertreterinnen vorgesehen, die die zusätzlichen Kosten jedoch nicht ausgleicht, so dass weitere Kosten in Höhe von 24.000€ entstehen.
„Diese Vorschläge zeigen: „Sparen, aber nicht bei mir!" Dies ist die Haltung der antragstellenden Fraktionen", ärgert sich die Fraktionsvorsitzende der Grünen Ingrid Betzner-Lunding. „Eine Erhöhung der Entschädigungen ist angesichts der ehrenamtlich investierten Zeit ja kein unbilliges Anliegen. Wir müssen aber den Kontext sehen, in dem diese Entscheidung getroffen wird", so Betzner-Lunding weiter. Derzeit stünden viele sogenannte freiwillige Leistungen der Stadt auf dem Prüfstand und die Norderstedter Bürgerinnen und Bürger müssten sich von einigen liebgewonnenen städtischen Angeboten verabschieden. „Wir haben in der Vergangenheit ja kein Geld verschwendet: alles was jetzt zur Debatte steht, also Sport- und Kulturförderung, präventive Leistungen im Jugendbereich und Förderung von Angeboten für Seniorinnen sind sinnvoll und wünschenswert, aber wir können uns bei dieser Haushaltslage leider nicht mehr alles leisten", mahnt Betzner-Lunding.
„Eine vergleichbare Entschädigung von bürgerlichen Mitgliedern und Stadtvertreter*innen ist durch unseren Antrag gewährleistet, nur eben auf einem niedrigeren Niveau, sodass kaum Mehrkosten für den Haushalt bestehen. Wir werden weiter für unseren Änderungsantrag werben. Denn wenn wir den Norderstedtern und Norderstedterinnen Einschnitte abverlangen, können wir für uns Kommunalpolitiker keine Ausnahme machen", kündigt Betzner-Lunding an.
Die Entscheidung über die Entschädigung im kommunalen Ehrenamt steht auf der Tagesordnung des nächsten Hauptausschusses am 22.6.2026 um 18:30h im Sitzungssaal 2.
