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Rechtsanwaltskanzlei Lotz und Schmidt

Im Fall des Falles: Die Vorsorgevollmacht

20.02.2018
Sparkasse Holstein

„Pflegefall – Auch Sie können betroffen sein.“

Norderstedt / Tangstedt (em) Die körperliche und geistige Aktivität bis ins hohe Alter hinein zu bewahren, ist ein Wunsch, den fast jeder für die eigene Zukunft hat. Doch die Statistik beweist, dass im Alter voraussichtlich jeder Zweite auf Pflege angewiesen sein wird. Waren im Jahr 2007 noch 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, so werden es im Jahr 2050 voraussichtlich bereits doppelt so viele sein. „Damit man im Ernstfall nicht unvorbereitet vor großen organisatorischen und vor allem finanziellen Problemen steht, sollte man sich frühzeitig mit den Themen Vorsorgevollmacht und Vermögensabsicherung auseinandersetzen“, erläutert Viviane Kehr, Leiterin der Filiale Tangstedt der Sparkasse Holstein. Die Sparkasse Holstein möchte Interessierte rund um die richtige Vorsorge für den Fall einer Pflegebedürftigkeit informieren und lädt daher am Mittwoch, 23. November, zu der Informationsveranstaltung „Pflegefall. Auch Sie können betroffen sein.“ ein. Die
09.11.2016
Verbraucherzentrale

Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale

Norderstedt (em) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat ihr Beratungsangebot erweitert! Ab sofort können sich Verbraucher bei rechtlichen Fragen zu stationären und ambulanten Pflegeverträgen beraten lassen. Dies gilt auch für die Vorsorgevollmacht und die Patienten- bzw. Betreuungsverfügung. Immer mehr Menschen sind gerade im Alter auf Hilfe oder Pflege angewiesen. Manchmal ist dies zu Hause möglich, manchmal nur in einer speziellen Einrichtung. Und auch, wenn es einem gut geht, sollte man für den Ernstfall Vorsorge treffen und eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patienten- bzw. Betreuungsverfügung einrichten. In allen Fällen spielen Verträge eine Rolle, die häufig so komplex sind, dass die Hilfe eines Juristen ratsam ist. Schließlich möchte man alles berücksichtigen, was wichtig ist und sich gleichzeitig zu nichts verpflichten, was man später bereut. „In diesen Bereichen gibt es viele Fragestellungen und Probleme, bei denen die Betroffenen häufig
19.03.2015
VHS Norderstedt

„Vollmachten und Verfügungen“ am 11. April

Norderstedt (em) Ob bei Krankheit oder im Alter - gut versorgt möchte jede/r sein. Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festgehalten werden. Die VHS Norderstedt bietet am Donnerstag, 11. April von 19 bis 20.30 Uhr eine Veranstaltung zu dem Thema an. Eine Rechtsanwältin führt praxisnah in das Thema ein und erläutert u.a. Vorsorgemöglichkeiten, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf. Der Kurs mit der Nr. 11314A findet in der VHS, Rathausallee 50 statt und kostet 3 Euro. Weitere Informationen und Anmeldungen im VHS-Center, Tel.: 040/535 95 900, per E-Mail unter info@vhs-norderstedt.de oder im Internet unter www.vhs-norderstedt.de.
05.04.2013
Verbraucherzentrale Norderstedt

Alles über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Norderstedt (em) Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen kann. Ursachen dafür gibt es viele. Zum Beispiel Krankheit, Unfall oder einfach das zunehmende Alter. Damit dann eigene Wünsche, Bedürfnisse und Lebensanschauungen berücksichtigt werden, kann man rechtzeitig und selbstbestimmt vorsorgen. In einem Vortrag am 13. Dezember um 18.30 Uhr wird erläutert, wie eine eigenverantwortliche Vorsorge mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht, und einer Betreuungsverfügung funktioniert. Der Vortrag ist kostenfrei! Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich • unter Tel.: 040 -523 84 55, • Fax: 040-5282604 oder • per Email: norderstedt@vzsh.de Referent: Jens-Uwe Friemann Veranstaltungsort: Verbraucherzentrale Norderstedt Rathausallee 38 22846 Norderstedt
07.12.2012