Quickborn (em) Aufgrund § 44 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz GKWG) gibt der Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn die Listennachfolgerin bekannt.

Der auf Vorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) gewählte Ratsherr Horst Stahl sowie die direkte Listennachfolgerin Ingrid Roschen haben auf ihren Sitz in der Ratsversammlung verzichtet. Als Listennachfolgerin ist Annabell Krämer, Falkengrund 20, 25451 Quickborn festgestellt worden.

Jede oder jeder Wahlberechtigte der Stadt Quickborn kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 44 Abs. 3 GKWG in Verbindung mit § 38 GKWG Einspruch gegen diese Feststellung beim Gemeindewahlleiter der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn erheben.