Quickborn (em) Straßenbeleuchtungen dienen der Verkehrssicherung. Dieser Zweck kann aber nur erfüllt werden, wenn die Leuchtkörper frei von Gebüsch, Ästen usw. sind.
Die Leuchtkraft von einer Vielzahl der im Stadtgebiet aufgestellten Straßenleuchten ist durch Bewuchs erheblich beeinträchtigt. Rechtzeitig zu Beginn der dunklen Jahreszeit sollen die Leuchtköper freigeschnitten werden, der Auftrag hierzu ist erteilt.
Allerdings geht die Beeinträchtigung der Leuchtkraft vielfach von Bewuchs auf privatem Gelände aus. Dennoch kann hier der Rückschnitt vorgenommen werden, weil nach den gesetzlichen Bestimmungen die Eigentümer diese Arbeiten zu dulden haben.
Es wird um Verständnis gebeten, wenn das beauftragte Unternehmen zu diesem Zweck die Bäume und Büsche der Quickborner in bestimmten Fällen zurückschneiden wird.