Quickborn (em) Bis zum 02.02.2025 erhalten alle Wahlberechtigten von der Stadt Quickborn Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, der am Wahltag, den 23.02.2025, im Wahllokal mitgebracht werden soll. Die Wählerinnen und Wähler können in der Zeit von 8–18 Uhr direkt in ihrem Wahllokal wählen. Sie können aber auch vorher ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Sofern Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, können sie ganz einfach den im Wahlbenachrichtigungsbrief hinterlegten QR-Code einscannen und den Anweisungen folgen. Natürlich bleibt auch die Möglichkeit, den Antrag per E-Mail an wahlen@quickborn.de oder mit Originalunterschrift herkömmlich auf dem Postweg /Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu stellen.
Da die Stimmzettel für die Wahl allerdings erst ab dem 05.02.2025 vorliegen, kann die Stadt Quickborn die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 05.02.2025 aushändigen bzw. versenden.
Ab dem 10.02.2025 wird die Stadt Quickborn im Rathaus, Sitzungsraum „Quickborn-Heide“ ein Wahlbüro einrichten, so dass die Wählerinnen und Wähler dann auch vor Ort im Rathaus ihre Briefwahlstimme abgeben können.
Weitere wichtige Informationen:
- Der Briefwahlantrag muss spätestens am Freitag, 21.02.2025 bis 15 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Gemeindewahlbehörde im Rathaus eingegangen sein.
- Sofern beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig beim Wähler eingegangen sind, sollte mindestens 1-2 Tage vor der Wahl bei der Gemeindewahlbehörde im Rathaus nachgefragt werden;
- allerspätestens jedoch am Samstag vor der Wahl, 22.02.2025 bis 12 Uhr (Ausschlussfrist).
Die Stadt Quickborn einschließlich der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung.