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11.08.2025
Artikel
Bad Segeberg
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung.
Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Was gilt als Modernisierung – und was nicht?
Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt.
Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die
den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug),
Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit).
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