Unternehmen
Norderstedt
Volksbank Raiffeisenbank eG
Pinneberg
VR Bank in Holstein eG
Kein Bild oder Logo hinterlegt
Norderstedt
Norderstedter Bank eG
Kein Bild oder Logo hinterlegt
Bad Bramstedt
Raiffeisenbank eG
Videos
Video
Immobilienzentrum der Kaltenkirchener Bank
Hartenholm - Familienglück in idyllischer Feldrandlage
Video
VR Bank in Holstein
Tolle Preise für tolle Vereine
Video
Sterne des Sports
VR Bank in Holstein zeichnet 22 Vereine für ihr Engagement aus
Video
Immobilienzentrum der Kaltenkirchener Bank
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Kaltenkirchen
Video
ParkFunkeln Norderstedt
Schwein gehabt? VR Bank in Holstein spendet für Vereine der Region
Artikel
Bad Segeberg
Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?
Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist.
Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Norderstedt
1.465 Jahre Bankerfahrung - VR Bank in Holstein feiert langjährige Mitarbeiter
05.12.2025
Bad Segeberg
Azubis setzen Zeichen: „Bei uns gibt es keinen Platz für Gewalt“
Kreis Segeberg. Jede dritte Frau in Deutschland erlebt körperliche oder sexuelle Gewalt, 25 Prozent aller Frauen sind in partnerschaftlichen Beziehungen von Gewalt betroffen, zwei von drei Frauen erleben sexuelle Belästigung. Fast täglich kommt es zu einem Femizid – der Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. „Das sind erschreckende Zahlen“, sagt Robin und seine Mitschüler*innen vom Berufsbildungszentrum (BBZ) in Bad Segeberg pflichten ihm nickend bei. „Das muss man erstmal sacken lassen.“
Rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November setzt der Kreis Segeberg gemeinsam mit verschiedenen Partner*innen ein sichtbares Zeichen. Das „Bündnis gegen Gewalt an Frauen“ will aufklären, vorbeugen und unterstützen. Zum Zusammenschluss gehören die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Segeberg und der Stadt Bad Segeberg, die Frauenfachberatungsstelle und der Notruf Frauenzimmer e.V., das KIK-Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie d
02.12.2025