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Lösungen für E-Mobilität
Verwaltung setzt Bad Segeberg unter Strom
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Quickborn
VHS-Workshop im März: Elektroauto? Ist es das richtige für mich?
Quickborn. Elektromobilität gewinnt stetig an Bedeutung und in diesem Workshop der VHS Quickborn möchte der Dozent Michael Marufke mit zwei Workshops im Forum einen umfassenden Einblick in die Welt der KFZ-Elektromobilität geben und das Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, um elektrische Fahrzeuge zu verstehen und ggf. das neue Wissen für die Kaufentscheidung einzubeziehen. Ist ein E-Auto das richtig für mich?
Wer Interesse an der Thematik hat, ist eingeladen an einem Abendworkshop am Mittwoch,18. März, 19 bis 21 Uhr oder Samstagworkshop am 21. März, 10 bis 12 Uhr im Forum, Eingang direkt vom Bahnsteig aus, teilzunehmen.
Elektroautos sind die Zukunft – aber sind sie auch Ihre Zukunft? Der Umstieg auf ein E-Fahrzeug ist eine spannende Entscheidung, die oft von vielen Fragen, Mythen und Unsicherheiten begleitet wird. Der Dozent erklärt: „Damit Sie nicht nur dem Hype folgen, sondern eine Wahl treffen, die wirklich zu Ihrem Leben passt, laden wir Sie herzlich
06.03.2026
Neumünster
Neues Versicherungskennzeichen am Roller oder E-Scootern
Neumünster (ots) - Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres am 1. März weist die Polizeidirektion Neumünster darauf hin, dass für viele Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Betroffen sind insbesondere Roller, Mofas sowie Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter.
Die bisherigen Versicherungskennzeichen verlieren mit Ablauf des Monats Februar ihre Gültigkeit. Seit dem 1. März dürfen entsprechende Fahrzeuge nur noch mit dem neuen, gültigen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die jeweils aktuelle Kennzeichenfarbe wechselt jährlich und ist auf den ersten Blick erkennbar. Für das Versicherungsjahr 2026 wechselt die Farbe von grün auf schwarz.
Wer sich mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr fortbewegt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizeidirektion Neumünster wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und d
06.03.2026
Quickborn
Kein eigenes Kfz-Kennzeichen „Q“ für Quickborn: Bundesministerium lehnt Antrag ab
Quickborn. Die Stadt Quickborn hat die endgültige Absage zur Einführung eines eigenen Kfz-Unterscheidungszeichens „Q wie Quickborn“ erhalten. Damit ruht das Anliegen vorerst; bei einer veränderten rechtlichen Ausgangslage könnte jedoch eine Wiederaufnahme geprüft werden.
Hintergrund des Anliegens war unter anderem, dass Quickborn seit 2023 offiziell Teil des deutschen Buchstabieralphabets nach DIN-Norm ist („Q wie Quickborn“) und das Unterscheidungszeichen „Q“ bundesweit bislang nicht vergeben ist. Zudem verfügen Städte wie Quedlinburg (QLB) oder Querfurt (QFT) bereits über eigene Kennzeichen, während Quickborn als größte Stadt mit dem Anfangsbuchstaben Q ohne eigenes Unterscheidungszeichen gilt. Aus Sicht der Stadt hätte ein „Q-Kennzeichen“ zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt sowie aus marketingtechnischer Perspektive einen Mehrwert bieten können.
Die Initiative zur stärkeren regionalen Nutzung von Kfz-Kennzeichen geh
23.02.2026
Henstedt-Ulzburg
Fahren Sie einen Toyota Yaris und steht er noch vor der Tür?
Kreis Segeberg (ots) - In der Zeit vom 15.01.2026 (Donnerstag) bis zum 18.01.2026 (Sonntag) sind in Henstedt-Ulzburg, Ellerau und Oering sechs Pkw-Toyota-Yaris entwendet worden. Die Kriminalpolizei geht von Tatzusammenhängen aus.
Den Anfang der über das gesamte Wochenende anhaltenden Serie machte ein Diebstahl in Henstedt-Ulzburg. In der Straße Adlerhorst wurde im Zeitraum vom 15.01.2026 (Donnerstag, 15:00 Uhr) bis zum 16.01.2026 (Freitag, 07:08 Uhr) ein Toyota-Yaris-Cross mit Segeberger Kennzeichen im Wert von 32.000 Euro vom auf dem Grundstück befindlichen Stellplatz entwendet.
Bei der zweiten Tat haben unbekannte Täter einen Pkw-Toyota-Yaris-Cross mit Segeberger Kennzeichen im Bussardweg (Henstedt-Ulzburg) entwendet. Das Fahrzeug mit einem angegebenen Wert von 24.000 Euro stand zur Tatzeit auf einem dortigen Parkstreifen. Die Tatzeit ist hier mit 00:15 Uhr angegeben, was sich mit den Aufzeichnungen einer zum Fahrzeug gehörenden App begründet.
Eine dritte Tat ist
20.01.2026