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Kaltenkirchen

„Starke Eltern – starke Kinder" Elternkurs für Familien

Kaltenkirchen. Ab Januar startet eine Kursreihe für alle Menschen, die mehr Freude, Leichtigkeit und Sicherheit in der Begleitung und Erziehung ihrer Kinder erreichen möchten. Die 10 Kurseinheiten stehen jeweils unter einem bestimmten Motto, wie etwa „Achte auf die positiven Seiten deines Kindes“. Das dahinterstehende Thema wird durch eine kurze theoretische Einführung und praktische Übungen veranschaulicht. Am Ende jeder Einheit gibt es eine Wochenaufgabe. Sollte im Kurs ein höherer Beratungsbedarf deutlich werden, können die Familien niedrigschwellig an die Beratungsstelle des Kinderschutz-Zentrums angebunden werden.  Die Referentin, Frau Lena Lorenzen, vom Kinderschutzbund Segeberg gGmbH, wird über das Präventionsangebot im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN“ berichten.  Der Informationsabend zur Kursreihe findet am Donnerstag, den 29.01.2026 im Haus der Sozialen Beratung – Beratungszentrum Kaltenkirchen, Flottkamp 13b (1.OG/Ra
07.01.2026
Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Kaltenkirchen

Kaltenkirchen schließt kommunale Wärmeplanung ab

Kaltenkirchen. Am 25. November hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen. Damit verfügt Kaltenkirchen über eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Abschluss verzögerte sich aufgrund gesetzlicher Änderungen und zusätzlicher Informationspflichten, Bürgermeister Stefan Bohlen informierte die Öffentlichkeit im Mai darüber. Umso größer ist nun die Erleichterung, den Einwohnerinnen und Einwohnern, Unternehmen und Interessierten einen verlässlichen Fahrplan an die Hand geben zu können. Bürgermeister Stefan Bohlen: „Wir sind guter Dinge, dass der erste Schritt in Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung abgeschlossen ist. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen nun eine erste Orientierung, wie sich Kaltenkirchen zukunftsfähig aufstellen kann.“ Der rund 150 Seiten starke Endbericht weist für Kaltenkirchen einen jährlichen Wärmebedarf von 210 GWh aus. Daraus entstehen im
19.12.2025