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Quickborn

Glanzlichter auf Schienen: Die Torfbahn kommt zum Quickborner Weihnachtsmarkt

Quickborn. Wenn sich Quickborn in festlichem Glanz zeigt, lockt der Weihnachtsmarkt am zweiten Adventswochenende Groß und Klein in die Innenstadt: Vom 5. bis 7. Dezember 2025 verwandeln sich Bahnhofstraße, Forumsplatz und der Parkplatz am Forum in eine stimmungsvolle Weihnachtswelt mit Lichtern, Leckereien und Live-Musik. Dabei steht der diesjährige Weihnachtsmarkt ganz im Zeichen eines deutschlandweit einzigartigen Highlights: Die berühmte Quickborner Torfbahn aus dem Himmelmoor zieht in die Innenstadt – festlich geschmückt, liebevoll beleuchtet und bereit für eine ganz besondere Rundfahrt. Die Torfbahner Dan und Franzi Zelck bringen das historische Gefährt aus Schleswig-Holsteins größtem Hochmoor direkt in die Stadt. Mehr als 100 Meter Schienen, eigens aus Schweden und Mecklenburg-Vorpommern geholt, werden in sorgfältiger Handarbeit gebogen, geschweißt und auf dem Adlershorst-Grundstück in der Bahnhofstraße verlegt. Dort dreht die Weihnachtstorfbahn an allen
01.12.2025
Neumünster

Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger

Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz. Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen. Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025