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ParkFunkeln Norderstedt
Schwein gehabt? VR Bank in Holstein spendet für Vereine der Region
03.09.2025
VR Bank in Holstein
Rundum-Service: VR Bank in Holstein und Frank Hoffmann Immobilien kooperieren exklusiv
19.08.2025
VR Bank in Holstein
Ausgezeichnetes Ergebnis und rund 600.000 Euro für soziales Engagement
26.06.2025
Artikel
Henstedt-Ulzburg
„Dafür!“ Veranstaltungen im Rahmen der „Interkulturellen Woche“
Henstedt-Ulzburg. Für Zusammenhalt, für Vielfalt, für ein respektvolles Miteinander: Im September findet die 14. „Interkulturelle Woche“ (IKW) im Kreis Segeberg statt. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „dafür!“. In Henstedt-Ulzburg werden im Rahmen der IKW verschiedene kostenfreie Veranstaltungen organisiert.
Unter dem Titel „Wir wollen alle das Beste für unsere Kinder in der Schule und Ausbildung!“ stellt sich am Mittwoch, 17. September, das Migrant:innen-Elternnetzwerk Schleswig-Holstein (MEN SH) vor. Von 17 bis 19 Uhr können Interessierte in „Die Gute Stube“ vom Verein Regenbogen, Beckersbergstraße 4, das Netzwerk kennenlernen. Nach der Vorstellung wollen die Veranstaltenden mit den Gästen an verschiedenen Tischen bei Snacks und Getränken zu den Themen „Bildung und Schule: Wie können Eltern mitbestimmen und mitgestalten?“ und „Herausforderungen und Bedarfe: Was brauchen Eltern und Kinder mit Flucht- oder Migrationsgeschichte? Welche Th
11.09.2025
Kreis Segeberg
Achtung, Kreditnehmer! Viele Vorfälligkeitsentschädigungen sind unzulässig – lohnt sich jetzt ein genauer Blick in Ihren Vertrag?
Stellen Sie sich vor: Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder umschulden – der alte Kredit muss weg. Die Bank hält allerdings nochmal ordentlich die Hand auf: „Vorfälligkeitsentschädigung“ heißt das Zauberwort. Klingt erstmal sachlich – ist aber oft rechtswidrig erhoben. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung. Die Folge? Die Bank hat kein Recht, Geld zu verlangen.
Was ist passiert?
Zwei Verbraucher hatten ihre Immobilienkredite vorzeitig abgelöst. Die Bank verlangte dafür knapp 16.000 Euro – als Ausgleich für entgangene Zinsen. So weit, so bekannt. Doch der BGH hat nun bestätigt: Die Angaben im Vertrag zur Berechnung dieser Entschädigung waren schlicht unzureichend. Damit ist der Anspruch der Bank komplett weggefallen – die gezahlten Beträge müssen erstattet werden.
Warum das wichtig für Sie ist
In sehr vielen Immobiliendarlehen fehlt
07.07.2025