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Hans-Peter Kalusok

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Bad Segeberg

Sommerferien lassen Arbeitslosenzahl steigen

Kreis Segeberg. Nach der Belebung im Frühjahr folgt üblicherweise der Anstieg in den Sommerferien. Auch in diesem Jahr folgt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt diesem saisonalen Zyklus. Die Arbeitslosenzahl ist im Juli deutlich angestiegen. Sie liegt auch im Vergleich zum Vorjahr höher – da starteten die großen Ferien erst am Monatsende und damit nach dem statistischen Juli-Zähltag.  Insgesamt meldeten sich im Juli 1.303 Personen aus einer Beschäftigung, einer Ausbildung oder nach einer Qualifizierung arbeitslos. Dies sind 374 Personen mehr als im Juni.  Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn, sieht drei Faktoren für die Arbeitsmarktentwicklung: „Junge Menschen beenden vor den Ferien die Schule, das Studium oder die Ausbildung und suchen einen Ausbildungsplatz oder einen Anschlussjob, was die Zahlen der jüngeren Arbeitslosen kurzzeitig ansteigen lässt. Daneben enden befristete oder gekündigte Arbeitsverträge häufig zur Jahreshälfte
31.07.2026
Quickborn

Neue Schrift der Geschichtswerkstatt beleuchtet 80 Jahre Stadtentwicklung in Quickborn

Quickborn. Pünktlich zum 80. Geburtstag des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht die Geschichtswerkstatt der VHS Quickborn ihre neueste Schrift zur Stadtgeschichte. Unter dem Titel „80 Jahre Stadtentwicklung Quickborn" zeichnet sie die Entwicklung Quickborns von der Landgemeinde mit 4.550 Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 1944 bis zur heutigen Stadt mit mehr als 22.800 Einwohnern nach. Die 30 Seiten starke, reich bebilderte Broschüre ist ab Freitag, 24. Juli 2026, gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro am Empfang des Quickborner Rathauses erhältlich. Ausgangspunkt für die Veröffentlichung ist das 80-jährige Bestehen des Landes Schleswig-Holstein, das in diesem Jahr landesweit gefeiert wird. Autorin Dr. Inge Kutta hat dieses Jubiläum zum Anlass genommen, die Entwicklung Quickborns in den vergangenen acht Jahrzehnten umfassend zusammenzustellen. Die Broschüre beleuchtet die Stadtentwicklung anhand verschiedener Themenbereiche. Dazu gehören unter anderem die pol
22.07.2026
Bad Segeberg

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026