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Bad Segeberg
Kostenlose Weihnachtsbaumsammlung in Bad Segeberg
Bad Segeberg. Die Weihnachtstage sind vorbei, die Weihnachtsbäume haben Ihren Dienst getan und müssen die Wohnzimmer nun wieder verlassen. Wie entsorgt man die treuen Weihnachtsbegleiter am kostengünstigsten?
Die Stadt Segeberg bietet, in Zusammenarbeit mit dem WZV, auch in diesem Jahr wieder eine kostenfreie Weihnachtsbaumsammlung an! Wer seien Weihnachtsbaum entsorgen möchte, kann diesen, bis zum 15.01.2026, an einem der folgenden Sammelplätze anliefern:
Kalkberg
Konrad-Adenauer-Ring (ehem. Wertstoffcontainer-Platz)
Falkenburger Straße (Grünfläche ggü. Nahkauf)
Kühneweg
Steinkamp
Rantzaustraße (Parkstreifen Höhe Hausnummer 13)
Parkplatz Berufsschule am Nelkenweg/Holunderweg
Selbstverständlich gilt dieses Angebot nur für Naturbäume! Achten Sie darauf, dass sich kein Weihnachtsschmuck und kein Lametta an den Bäumen befindet!
08.01.2026
Bad Bramstedt
Schneller, höher, stärker – ein musikalischer Jahresauftakt mit der Brass-Band wbi
08.01.2026
Bad Segeberg
Winterzeit macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar
Kreis Segeberg. Die Winterzeit machte sich im Dezember auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. So stieg die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Segeberg um 91 auf 7.906 Personen. Doch der saisonale Ausschlag zum Jahresende blieb relativ verhalten. Die Arbeitslosenzahl liegt um 245 Personen unter dem Dezemberwert des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote steigt zum Vormonat von 4,8 auf 4,9 Prozent, vor einem Jahr hatte sie zu diesem Zeitpunkt 5,1 Prozent betragen.
„Saisonal nimmt der Arbeitsmarkt in den Wintermonaten nicht so viele Menschen in Beschäftigung auf. Viele Unternehmen sind im Dezember bei Personaleinstellungen zurückhaltend. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung blieb fast unverändert zum Vormonat, jedoch gelang weniger zuvor Arbeitslosen die Arbeitsaufnahme“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.
Im Kreis Segeberg beendeten im Dezember 388 Personen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.
07.01.2026
Kaltenkirchen
„Starke Eltern – starke Kinder" Elternkurs für Familien
Kaltenkirchen. Ab Januar startet eine Kursreihe für alle Menschen, die mehr Freude, Leichtigkeit und Sicherheit in der Begleitung und Erziehung ihrer Kinder erreichen möchten.
Die 10 Kurseinheiten stehen jeweils unter einem bestimmten Motto, wie etwa „Achte auf die positiven Seiten deines Kindes“. Das dahinterstehende Thema wird durch eine kurze theoretische Einführung und praktische Übungen veranschaulicht. Am Ende jeder Einheit gibt es eine Wochenaufgabe.
Sollte im Kurs ein höherer Beratungsbedarf deutlich werden, können die Familien niedrigschwellig an die Beratungsstelle des Kinderschutz-Zentrums angebunden werden.
Die Referentin, Frau Lena Lorenzen, vom Kinderschutzbund Segeberg gGmbH, wird über das Präventionsangebot im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN“ berichten.
Der Informationsabend zur Kursreihe findet am Donnerstag, den 29.01.2026 im Haus der Sozialen Beratung – Beratungszentrum Kaltenkirchen, Flottkamp 13b (1.OG/Ra
07.01.2026
Bad Segeberg
Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?
Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist.
Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026