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Norderstedt

Und, was lesen Sie gerade? – Leserunde in Norderstedt

Norderstedt – Die Stadtteilbücherei Friedrichsgabe lädt zur Leserunde „Und, was lesen Sie gerade?" ein. Interessierte Norderstedterinnen und Norderstedter treffen sich hier mehrmals pro Halbjahr freitagabends, um Buchtipps auszutauschen. Haben Sie kürzlich ein gutes Buch verschlungen und möchten nun Anderen davon erzählen? Sind Sie auf der Suche nach frischen Buchtipps oder unterhalten Sie sich einfach gerne über Bücher? Dann besuchen Sie „Und, was lesen Sie gerade?" am 4. September 2026 von 18 – 19.15 Uhr. In dieser netten Runde treffen sich an Literatur interessierte Norderstedterinnen und Norderstedter im gemütlichen Ambiente der Stadtteilbücherei Friedrichsgabe, tauschen sich über ihre literarischen Vorlieben aus und geben Buchempfehlungen. Dabei sind die Wahl des Buches sowie das anschließende Gespräch sehr offen gehalten. Und auch wer sich „nur" inspirieren lassen möchte, ist herzlich willkommen. Wer gerne dabei sein möchte, meldet sich bitte
18.08.2026
Henstedt-Ulzburg

Seniorenbeirat: Weitere Mitmacherinnen und Mitmacher gesucht!

Henstedt-Ulzburg. Einige Bewerbungen sind bereits eingegangen, aber es werden noch weitere engagierte Menschen gesucht, die sich im Seniorenbeirat einbringen wollen. Bis spätestens 19. August um 18 Uhr können sich Interessierte bewerben. Die Wahl dieses besonderen Gremiums in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg findet am Dienstag, 27. Oktober statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens neun und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Sich für die Belange der älteren Generation stark machen, älteren Mitmenschen zuhören und sich aktiv in die Gemeindepolitik einbringen: Das sind drei Kernaufgaben des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg. Wählbar sind alle im Jahr 1966 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Juli 2026 ihren Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wähl
11.08.2026
Neumünster

„Sommerpause“ auf dem Arbeitsmarkt

Neumünster. „Im Juli steigt die Zahl der arbeitslosen Menschen meist saisonbedingt in Mittelholstein gegenüber dem Vormonat an. So ist es auch in diesem Jahr. Saisontypisch ist zudem, dass sich regelmäßig im Hochsommer junge Menschen nach Beendigung ihrer Ausbildung arbeitslos melden, wenn sie durch ihren Betrieb nicht übernommen werden. So steigt die Zahl der Unter-25-Jährigen im Juli überproportional um 151 oder 11,8 Prozent gegenüber dem Vormonat an. Da in dieser ausgebildeten Personengruppe aber viel Potential steckt, wird in vielen Fällen der Status der Arbeitslosigkeit vermutlich nur von kurzer Dauer sein.  In der Gesamtbetrachtung des regionalen Arbeitsmarktes fällt der Anstieg mit einem Plus von 237 Frauen und Männern dennoch moderat aus. In den letzten beiden Jahren hatten wir beim Übergang in den Hochsommer deutlich mehr arbeitslose Menschen zu verzeichnen,“ wirft Thorben Sauck, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, einen ersten Blick auf die
01.08.2026
Bad Segeberg

Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen

Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen? Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026