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Norderstedt
Private Osterfeuer müssen bleiben!
Norderstedt. Über 180 Bürger haben in diesem Jahr einen Antrag für die Genehmigung eines privaten Oster- feuers bei der Stadt Norderstedt gestellt. „Das zeigt doch sehr deutlich, wie wichtig den Norderstedtern diese Tradition ist“, stellt dazu der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein fest.
„Osterfeuer gehören nun einmal zum Brauchtum, sie haben einen christlichen Hintergrund und dienen zugleich auch der Begrüßung des Frühlings. Es muss daher auch in Zukunft erlaubt bleiben, dieses Brauchtum zu pflegen und sich mit Nachbarn um ein kleines Feuer im Garten zu versam- meln“, so Tobias Mährlein weiter, und führt fort: „Der Verbotsantrag der Grünen für private Oster- feuer, der vor einiger Zeit im Umweltausschuss gestellt worden war, konnte zum Glück mit großer Mehrheit abgelehnt werden, aber schon für das nächste Jahr droht jetzt eine neue Gefahr!“
Die Stadt musste nämlich die „Stadtverordnung Feuer“ überarbeiten, da die Geltungsdauer
01.04.2026
Neumünster
Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern
Neumünster. Abfallentsorgungs- und Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster informieren über das Abbrennen von Osterfeuern: Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und fallen daher nicht unter die Pflanzenabfallverordnung. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenabfälle aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.
Verboten sind beispielsweise lackiertes und imprägniertes Holz, Pappen, Kartonagen und Kunststoffe. Vielmehr dürfen nur trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen, damit die Rauchbelastung minimiert wird.
Achtung: Osterfeuer-Haufen sind Verstecke für viele Tiere
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abb
01.04.2026