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Aktiv im Alter
Im Notfall gut versorgt
Bad Bramstedt (lm/mr) Freund, Angehöriger oder Fachkraft Wer soll im Falle eines Falles über die persönlichen Belange entscheiden? Wenn unverhofft die Situation entsteht, dass die eigenen Wünsche nicht mehr geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Wer sich eine vertraute Person an seiner Seite wünscht, die die eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennt und im Falle einer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit danach Entscheidungen trifft und handelt, sollte rechtzeitig vorbeugen und eine Vorsorgevollmacht gestalten. Hier können persönliche Wünsche formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Der Inhalt kann sich beispielsweise auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim und andere Bereiche beziehen
27.06.2017
Betreuungsverein Kreis Segeberg
Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte
Bad Bramstedt (em) „Wozu Vorsorge? Was kann schon passieren?“ Alles rund um das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung wird am Donnerstag, 29. September, in einem Vortrag erklärt.
Viele Fragen gibt es zu diesem Thema. Unsicherheiten führen dazu, dass wir die Erstellung einer Vorsorgevollmacht immer wieder verschieben. Was passiert, wenn im Ernstfall keiner als Bevollmächtigter eingesetzt ist? Worauf ist zu achten? Wie viel Vorsorge ist sinnvoll? Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Patientenverfügung? Was ist eine Betreuungsverfügung?
Diese und viele andere Fragen sollen beantwortet werden.
Alle an diesem Thema Interessierte sind herzlich eingeladen.
Referentin: Christel Müller, Diplom Sozialpädagogin, Geschäftsführerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V.
Diese Veranstaltung findet am Donnerstag, 29. September, um 18 Uhr im Trio in Bad Bramstedt, Kirchenbleeck 4 statt.
Hinweis: Bitte Seiteneingang i
23.09.2016
Aktiv im Alter
Wünsche sichern für alle Fälle
Bad Bramstedt (lm/fg) Soll eine fremde Person über die persönlichen Belange entscheiden? Wenn unverhofft die Situation entsteht, dass die eigenen Wünsche nicht mehr geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Wer sich eine vertraute Person an seiner Seite wünscht, die die eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennt und im Falle einer Geschäfts-und/oder Einwilligungsunfähigkeit danach Entscheidungen trifft und handelt, sollte rechtzeitig vorbeugen und eine Vorsorgevollmacht gestalten. Hier können persönliche Wünsche formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann sich beispielsweise auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim und andere Bereiche beziehen.
Wer soll
24.06.2016
Senioren
Vorsorgevollmacht: Je früher desto besser!
Bad Bramstedt (lm/ab) Notsituationen, zum Beispiel durch einen Unfall, treten immer unverhofft ein. Wenn dann nicht mehr die eigenen Wünsche geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann rechtzeitig für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit ein vertrauter Mensch bestimmt werden, der die eigenen Wünsche und Bedürfnisse kennt und danach Entscheidungen trifft und handelt. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Die Vorsorgevollmacht kann dem Beauftragten jederzeit wieder entzogen oder inhaltlich verändert und der
18.06.2015
Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V.
Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer am 28. Mai
Bad Bramstedt (em) Wozu Vorsorge? „Was kann schon passieren ? Alles rund um das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung"
Viele Fragen gibt es zu diesem Thema. Unsicherheiten führen dazu, das wir die Einstellung einer Vorsorgevollmacht immer wieder verschieben. Was passiert, wenn im Ernstfall keiner als Bevollmächtigter eingesetzt ist ? Worauf ist zu achten ? Wie viel Vorsorge ist sinvoll?
Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Patientenverfügung?
Diese und viele andere Fragen sollen beantwortet werden. Alle an diesem thema Interessierte sind herzlich eingeladen!
Diese veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Mai, um 18.00 Uhr im TRIO in bad bramstedt, Kirchenbleeck 4 statt.
26.05.2015
VHS
Vortrag: Patientenverfügung am 23. März
Bad Bramstedt (em) Im Rahmen unser rechtlichen Vorträge wird Frau Stephanie Collatz, Rechtanwältin und Notarin, am Montag, 23. März um 19.30 Uhr über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht berichten.
Der Vortrag befasst sich mit den Möglichkeiten, durch Patientenverfügungen und Vollmachten Vorsorge für Krankheit, Geschäfts- und/oder Handlungsunfähigkeit zu treffen. Die Gebühr beträgt 5,50 Euro. Veranstaltungsort: Alte Schule, Maieenbeeck 11 Eine Anmeldung unter 04192/7109 oder vhs-badbramstedt@web.de ist erforderlich.
16.03.2015
Allianz
Der Pflegefall – ein Risiko für das Vermögen
Bad Bramstedt (sw/em) Für alle, die ihr Pflegerisiko absichern und ihr Vermögen sicher anlegen wollen, hat die Allianz ein neues Konzept entwickelt.
Die gute Nachricht: Die Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren nahezu verdoppelt. Die schlechte: Das Risiko, irgendwann zum Pflegefall zu werden, steigt ebenfalls. Dabei geht es nicht nur um ein paar Monate: Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 8,2 Jahre! Die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten beträgt in Pflegestufe III ca. 1.500 Euro jeden Monat. Ein lebenslang angespartes Vermögen wird schnell aufgezehrt. Für Kunden ab 50 Jahren, die ihr Vermögen sicher anlegen und gleichzeitig ihr Pflegerisiko absichern wollen, hat die Allianz „PflegePlus“ entwickelt. Das Konzept ist einfach: Ein Teil des Vermögens fließt in „PflegePlus“. Passiert nichts, gibt es das Geld am Ende der Laufzeit mit einer Verzinsung zurück. Tritt der Pflegefall ein Stuf
13.07.2011
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