Kreis Segeberg (em) Das Jugendamt des Kreises sucht ehrenamtliche Jugendschöffinnen für die Amtszeit 2024 bis 2028. Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichterinnen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrtkosten.
Die Beteiligung von Schöffinnen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöffinnen wirken „im Namen des Volkes“ in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürgerinnennäher und transparenter sein.
erufsrichter
innen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.
Arbeitgeberinnen müssen Jugendschöffinnen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerberinnen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerberinnen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.

Die Bewerberinnen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am 29. Juni entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöffinnen für fünf Jahre aus.

Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es im Internet: https://www.schoeffenwahl.de/
Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis Freitag, 21. April. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an ihre zuständigen Ämter, Städte und Gemeinden des Wohnortes.