Stadtmagazin
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Stadt Bad Segeberg

Kostenlose Weihnachtsbaumsammlung in Bad Segeberg

Bad Segeberg. Die Weihnachtstage sind vorbei, die Weihnachtsbäume haben Ihren Dienst getan und müssen die Wohnzimmer nun wieder verlassen. Wie entsorgt man die treuen Weihnachtsbegleiter am kostengünstigsten? Die Stadt Segeberg bietet, in Zusammenarbeit mit dem WZV, auch in diesem Jahr wieder eine kostenfreie Weihnachtsbaumsammlung an! Wer seien Weihnachtsbaum entsorgen möchte, kann diesen, bis zum 15.01.2026, an einem der folgenden Sammelplätze anliefern: Kalkberg Konrad-Adenauer-Ring (ehem. Wertstoffcontainer-Platz) Falkenburger Straße (Grünfläche ggü. Nahkauf) Kühneweg Steinkamp Rantzaustraße (Parkstreifen Höhe Hausnummer 13) Parkplatz Berufsschule am Nelkenweg/Holunderweg Selbstverständlich gilt dieses Angebot nur für Naturbäume! Achten Sie darauf, dass sich kein Weihnachtsschmuck und kein Lametta an den Bäumen befindet!
08.01.2026
Agentur für Arbeit

Winterzeit macht sich auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar

Kreis Segeberg. Die Winterzeit machte sich im Dezember auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. So stieg die Zahl der Arbeitslosen im Kreis Segeberg um 91 auf 7.906 Personen. Doch der saisonale Ausschlag zum Jahresende blieb relativ verhalten. Die Arbeitslosenzahl liegt um 245 Personen unter dem Dezemberwert des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote steigt zum Vormonat von 4,8 auf 4,9 Prozent, vor einem Jahr hatte sie zu diesem Zeitpunkt 5,1 Prozent betragen.  „Saisonal nimmt der Arbeitsmarkt in den Wintermonaten nicht so viele Menschen in Beschäftigung auf. Viele Unternehmen sind im Dezember bei Personaleinstellungen zurückhaltend. Die Zahl der Arbeitslosmeldungen aus einer Beschäftigung blieb fast unverändert zum Vormonat, jedoch gelang weniger zuvor Arbeitslosen die Arbeitsaufnahme“, erklärt Michaela Bagger, Leiterin der Agentur für Arbeit Elmshorn.  Im Kreis Segeberg beendeten im Dezember 388 Personen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.
07.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Ausbildung

Infotag "POLIZEI INSIDE" bei der Polizei Bad Segeberg

Bad Segeberg (ots) - Die Polizeidirektion Bad Segeberg bietet Bewerberinnen/Bewerbern und Interessierten - zwischen 15 und 47 Jahren - an, Informationen rund um den Polizeiberuf und zum Einstellungs- und Auswahlverfahren zu erhalten. Es stellen sich folgende Bereiche der Polizeidirektion Bad Segeberg vor:    - Polizeirevier Bad Segeberg    - Kriminalpolizeistelle Bad Segeberg    - Polizei-Autobahnrevier Bad Segeberg Das erwartet Sie:    - Infos zum Job    - Bewerbungsmöglichkeiten    - Testverfahren    - Ausbildungsinhalte    - Einsatzmittel zum "Anfassen" Wir wollen den "POLIZEI INSIDE" Info-Tag für Sie gestalten und Ihre individuellen Fragen beantworten. Sie können sich online für folgenden Termin anmelden: Dienstag, 13.01.2026, 16:00 bis 19:00 Uhr https://t1p.de/iu07z Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! +++ Wichtige Hinweise +++ Am Veranstaltungstag melden Sie sich bitte 15 Minuten vor Veranstaltungsbegi
22.12.2025