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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Vorausgefüllte Steuererklärung - Komfort mit Grenzen
Die Finanzverwaltung stellt Steuerzahlern über ELSTER bereits vorliegende Daten elektronisch zur Verfügung. Diese können in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Das spart Zeit und verringert Übertragungsfehler.
Doch trotz des Komforts bleibt eine zentrale Aufgabe bestehen: Prüfen! Die Finanzverwaltung übernimmt zwar, was ihr gemeldet wurde, doch Fehler sind möglich. Und viele steuermindernde Positionen fehlen von vornherein – etwa Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder spezielle Sonderausgaben. Wer die vorausgefüllten Daten einfach unbesehen bestätigt, verschenkt oft bares Geld.
Die VaSt ist also ein sinnvolles Hilfsmittel, erleichtert den Einstieg in die Steuererklärung und sorgt für eine einheitliche Datenbasis zwischen Steuerzahler und Finanzamt. Wer allerdings wirklich Steuern sparen mö
27.10.2025
Karl-May-Spiele Bad Segeberg
Alexander Klaws spielt zum sechsten Mal den Winnetou "Im Tal des Todes"
27.10.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Aktuelle Entscheidung des AG München zum WEG-Recht: Zustimmung zur zweiten Balkontür
Bad Segeberg. Wer in einer Eigentumswohnung lebt, weiß: Das WEG-Recht hält so manche Überraschung bereit. Besonders wenn es um bauliche Veränderungen geht, prallen oft die Interessen der Gemeinschaft und die Wünsche einzelner Eigentümer aufeinander. Eine Frage, die immer wieder Streit auslöst, lautet: Muss die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen, wenn ein Fenster zur Tür umgebaut oder eine zweite Balkontür geschaffen werden soll?
Mit Urteil vom 27.05.2025 (Az.: 1293 C 26254/24) hat das Amtsgericht München hierzu eine klare Position bezogen – und zwar zugunsten des bauwilligen Eigentümers.
WEG-Recht: Der konkrete Fall vor dem Amtsgericht München
Ein Wohnungseigentümer wollte ein vorhandenes Fenster in eine Balkontür umbauen, um seine Wohnung komfortabler und heller zu gestalten. Die übrigen Eigentümer verweigerten ihre Zustimmung. Sie führten an, dass die Veränderung möglicherweise Probleme verursachen könne – beispielsweise im Hinb
02.10.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Das Ausbildungsjahr beginnt - das sollten Auszubildende und Eltern beachten!
Kreis Segeberg. Mit dem Ausbildungsstart im August und September kommt viel Neues auf junge Menschen zu - dazu gehört auch die erste Lohnabrechnung. Eine Frage, die sich Auszubildende häufig stellen: "Muss ich jetzt Steuern zahlen?"
Die Antwort: "Grundsätzlich ja, auch eine Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig." erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg. Da die Ausbildungsvergütung aber häufig unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen in der Praxis nicht immer Steuern an. Es hängt vom Einzelfall ab, ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird. Ist dies der Fall, behält der Arbeitgeber diese monatlich ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Belege sammeln lohnt sich
Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten lassen. Insbesondere Belege und Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen, sollten v
04.09.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Bund der Steuerzahler rät: Homeoffice-Pauschale clever nutzen
Bad Segeberg/Neumünster. Auch im Steuerjahr 2025 können Berufstätige mit Homeoffice-Tagen kräftig Steuern sparen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg und viele nutzen diesen Vorteil bislang nicht vollständig aus.
Dank der zum 1. Januar 2025 verlängerten und angepassten Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen à 6 Euro. Die Pauschale wird direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt und gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
Was ist neu in 2025?
Seit diesem Jahr wurde die Pauschale deutlich erweitert:
Der Maximalbetrag wurde von 1.000 Euro auf 1.260 Euro erhöht.
Die Tagespauschale stieg von 5 auf 6 Euro.
Auch Teilzeitbeschäftigte und Studierende können die Pauschale ansetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
„Gerade für Beschäftigte, die nicht die 1.230-Euro-Grenze
06.08.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuererklärung 2024: Bis 31. Juli muss sie beim Finanzamt sein
Der Stichtag rückt näher: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe von Steuerprofis verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2025 ans Finanzamt übermitteln. Wer den Termin verstreichen lässt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wer muss, wer kann, wer sollte – und für wen gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg klärt auf.
Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat deutlich mehr Zeit: In diesen Fällen endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026.
Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Und wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dennoch handeln: „Wir empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der BdSt-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Denn häufig können gera
10.06.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Wie läuft das eigentlich mit dem Steuerverfahren in Deutschland?
Bad Segeberg (em) Steuern – ein Thema, bei dem viele innerlich abschalten. Aber ganz ehrlich: Wer einmal verstanden hat, wie das Verfahren in Deutschland abläuft, kann viel entspannter damit umgehen – und vielleicht sogar Geld sparen. Also, werfen wir mal einen lockeren Blick darauf.
In Deutschland gibt es ein festes Verfahren, wie das Finanzamt Ihre Steuern erhebt. Das beginnt damit, dass Sie eine Steuererklärung abgeben, dann folgt ein Bescheid vom Finanzamt – und falls da etwas nicht stimmt, können Sie sich wehren. Klingt kompliziert? Wir brechen’s runter.
1. Die Steuererklärung – Ihre Pflicht, aber auch Ihre Chance
Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, selbstständig arbeiten oder bestimmte Freibeträge nutzen wollen, müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Das geht inzwischen bequem digital – zum Beispiel über ELSTER oder mit einer Steuersoftware. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und schickt Ihnen dann einen Bescheid.
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05.06.2025
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