Henstedt-Ulzburg (em) Monika und Volker Manke haben im November 2014 die Manke-Förderstiftung Henstedt-Ulzburg errichtet. Diese Stiftung ist eine nicht rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung in der Treuhandverwaltung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.
Der Deutsche Stifterverband überwacht die Einhaltung der Stiftungsziele, verwaltet die Stiftungsmittel (Kapital und Spenden) und übernimmt die administrativen Aufgaben. Aufgrund dieser Konstruktion ist unsere Stiftung sofort handlungsfähig. Langwierige, bürokratische Genehmigungsverfahren sind nicht erforderlich. Wir - das Stifterehepaar - sind in Henstedt-Ulzburg aufgewachsen und familiär und beruflich verwurzelt.
Diese Verbundenheit mit Henstedt-Ulzburg hat das Ehepaar veranlasst, jungen, begabten, aufstrebenden Mensehen, die Motivation und Anerkennung verdient haben, eine flnanzielle Hilfestellung in ihrer beruflichen Entwicklung zu geben. Der Stiftungszweck und die Ziele sind durch die Stiftungssatzung festgelegt: Die Fördertätigkeit hat einen strengen Bezug zu Henstedt-Ulzburg und soll Schülern und Studenten zugutekommen, die hier ihren Wohnsitz haben und/oder auf einer Schule in Henstedt-Ulzburg ihren Abschluss machen oder gemacht haben. Die Stiftung vergibt Stipendien auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Naturwissenschaften.
Sie vergibt auch Stipendien im Rahmen der Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister eines zulassungspflichtigen Handwerks (im Sinne der Handwerksordnung). Als weitere Förderschwerpunkte sind die Vergabe von Preisen für besondere Leistungen (fakultätsübergreifend) und die Auszeichnung von Schülern für Spitzenabschlüsse an unseren Schulen vorgesehen. Die Vergabe von Stipendien und von Sonderpreisen wird in noch zu erstellenden Vergaberichtlinien, in denen z.B. gute schulische Leistungen, soziale Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement in allen Lebensbereichen bewertet werden, festgelegt.
Die Entscheidung über Anträge und Projecte trifft ein Kuratorium, dem namhafte Persönlichkeiten angehören. Da unsere Stiftung sofort handlungsfähig ist, können Anträge im Sinne der Förderschwerpunkte sofort gestellt werden, Antragsschluss für die erste Vergaberunde ist der 1. September.
www.manke-foerderstiftung.de