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Stadt Kaltenkirchen
Wer soll geehrt werden? Stadt Kaltenkirchen bittet weiterhin um Vorschläge
Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen ruft erneut alle Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu auf, engagierte Personen oder Gruppen vorzuschlagen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl eingesetzt haben. Jede Nominierung ist ein wertvoller Beitrag, um außergewöhnliches Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen.
Bereits zum 23. Mal verleiht die Stadt die Auszeichnung für herausragende ehrenamtliche Verdienste. Die Ehrung findet im Rahmen des Neujahrsempfangs 2026 statt.
Wer kann vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können Erwachsene, Kinder, Jugendliche sowie Gruppen, deren Engagement über das übliche Maß hinausgeht oder die sich über einen längeren Zeitraum freiwillig eingebracht haben – etwa in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Schule, Kultur, Sport, Soziales oder Kirche.
Auch bereits in früheren Jahren eingereichte, bislang nicht berücksichtigte Vorschläge können erneut eingereicht werden.
So geht’s:
Die Verga
11.11.2025
Stadt Kaltenkirchen
Initiative fordert mehr Eigenständigkeit der Kommunen bei der Geschwindigkeitskontrolle
05.09.2025
Stadt Kaltenkirchen
Mitmachen erwünscht: Neuwahl des Seniorenbeirats Kaltenkirchen
Kaltenkirchen. In diesem Jahr steht in Kaltenkirchen die Neuwahl des Seniorenbeirats an. Die letzte Wahl fand im Jahr 2021 statt; nun endet die vierjährige Amtszeit. Die Stadt Kaltenkirchen lädt alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung ein. Bewerbungen und Wahlvorschläge werden bis zum 12. September 2025 entgegengenommen.
Der neue Seniorenbeirat wird aus 19 Mitgliedern bestehen – davon werden 10 gewählt, 9 weitere benannt. Wahlberechtigt, wählbar und benennbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen, die im Jahr 2025 das 60. Lebensjahr vollendet haben oder noch vollenden und nicht gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz von der Wahl ausgeschlossen sind.
Die Wahl wird im Briefwahlverfahren durchgeführt. Alle Wahlunterlagen werden rechtzeitig bis spätestens 17. Oktober 2025 verschickt. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis zum Wahltag, dem 6. November 2025, 10:00 Uhr, beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Zur Vo
11.08.2025
