Stadtmagazin
Stadtmagazin

Artikel

Kaltenkirchen

Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Flottmoorpark

Kaltenkirchen. Die Stadt Kaltenkirchen hat im Flottmoorpark Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls umgesetzt. Ziel ist es, den Park nachhaltig weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Interessen der Anliegerinnen und Anlieger zu berücksichtigen. So wurden bereits Wallpflanzungen zu den angrenzenden Grundstücken vorgenommen. Darüber hinaus werden in Kürze Lärmschutzelemente installiert. Auch die Zwischenbepflanzung im Bereich direkt vor den Grillhütten wurde umgesetzt. Hier fiel die Wahl bewusst auf Zierapfelbäume. Diese wachsen vergleichsweise schnell und passen zugleich in das Konzept des FloMoParks, Natur und „essbare Pflanzen“ erlebbar zu machen. Gleichzeitig war bei der Planung wichtig, keine sogenannten Angsträume entstehen zu lassen. Offenheit und gute Sichtbeziehungen bleiben daher erhalten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass alle Pflanzen Zeit benötigen, um sich vollständig zu entwickeln und
09.06.2026
Stadt Kaltenkirchen

Regeln bei Laubentsorgung und Winterdienst beachten

Kaltenkirchen (em) Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für die Laubentsorgung und den Winterdienst hingewiesen: Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen sind die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen grundsätzlich verpflichtet, die Laubentsorgung sowie den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen. Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 m. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen. Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von a
21.11.2023
Stadt Kaltenkirchen

Winterdienst in Kaltenkirchen

03.02.2021
Stadt Kaltenkirchen

Regelungen zur Geh- und Radwegreinigung

Kaltenkirchen (em) Aufgrund von wiederholten Nachfragen erfolgt die nachfolgende Information zu den in der Stadt Kaltenkirchen geltenden Regelungen für die Reinigung von Geh- und Radwegen sowie den Rückschnitt von Randbepflanzungen. Nach der Straßenreinigungssatzung ist den Grundstückseigentümern grundsätzlich die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke auferlegt: Gehwege, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, öffentliche Wohnwege, begehbare Seitenstreifen, aber auch Bordsteine, Gräben und Grabenverrohrungen, die dem Grundstückanschluss dienen. Die zu reinigenden Straßenteile müssen grundsätzlich einmal wöchentlich auf ihre Sauberkeit kontrolliert und erforderlichenfalls gesäubert werden. Die Reinigung umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs sowie Laub nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit. Wildwachsende
23.06.2017
Stadt Kaltenkirchen

Wagnerstraße noch bis Ende April gesperrt

Kaltenkirchen (em) Bei den Kanalsanierungsarbeiten in der Wagnerstraße wurde im Untergrund unerwartet eine größere Betonplatte gefunden, die leider zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten führt. Die derzeitige Sperrung muss daher bis voraussichtlich Ende des Monats beibehalten werden. Anlieger können weiterhin ihre Grundstücke zu jeder Zeit erreichen. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag der Stadt Kaltenkirchen durch die Firma Tief- und Straßenbau Nord GmbH & Co. KG. Ansprechpartner bei der Stadt ist Herr Voß, Tel.Nr. 0 41 91 / 939 - 481, mail: planung.bau@kaltenkirchen.de. Für die auftretenden Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.
10.04.2017
Stadt Kaltenkirchen

Winterdienst in Kaltenkirchen

Kaltenkirchen (em) Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen sind die Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen. Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 Meter. Dies gilt auch für die im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen stehenden Wohnwege, unabhängig davon, ob sie befahrbar sind oder nicht. Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen. Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken
16.01.2017
Stadt Kaltenkirchen

Sperrung Glockengießerwall

Kaltenkirchen (em) Aufgrund der Baustelle in der Schützenstraße muss der dort angrenzende Glockengießerwall vom 14. November bis 23. Dezember mit Unterbrechungen gesperrt werden. Damit die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu ihren Grundstücken kommen, wird die Einbahnstraßenregelung in dieser Zeit aufgehoben. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag der Kaltenkirchener Bank durch die Firma Rudolf Fock GmbH & Co.KG Tief- und Straßenbau. Für die auftretenden Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.
11.11.2016

Kaltenkirchen

Kreis Segeberg

Schleswig-Holstein