Neumünster (em) Kommende Woche beginnen die Sommerferien in Schleswig-Holstein. Viele werden dann eine Urlaubsreise antreten. Wer arbeitslos gemeldet ist, hat aber im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn.

Wer ohne vorherige Zustimmung der Arbeitsagentur in Urlaub fährt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. „Für Arbeitslose steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Vordergrund. Deshalb müssen sie grundsätzlich für uns erreichbar sein“, erklärt Carsten Ludwig, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, die „Urlaubs“-Regelung bei Arbeitslosigkeit.

„Um Probleme und finanzielle Nachteile zu vermeiden, muss uns eine Abwesenheit vorher mitgeteilt werden. Nur wenn die mögliche Aufnahme einer Beschäftigung oder einer beruflichen Weiterbildung nicht beeinträchtigt werden, können wir grünes Licht für einen Urlaub geben.“

In den meisten Fällen reicht ein Anruf unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (kostenfrei) aus, um die Zustimmung der Arbeitsagentur einzuholen.