Neumünster (em) Alle privaten und öffentlichen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sollten daran denken, der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigtendaten für das abgelaufene Jahr 2013 bis spätestens 31. März zu melden.

Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Unternehmen, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Unternehmen, die nach Erkenntnis der Agentur für Arbeit Neumünster beschäftigungs-pflichtig sind, müssten bereits im Januar die für die Anzeige erforderlichen Materialien auf CD-ROM erhalten haben. Aber auch die Unternehmen, die keine Unterlagen erhalten haben, obwohl sie im vergange-nen Jahr mindestens 20 Beschäftigte hatten, unterliegen der Anzeigepflicht. Die erforderli-chen Vordrucke können unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen oder angefordert werden.

Das Programm unterstützt Arbeitgeber bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. „Ich hoffe, dass möglichst wenige Ausgleichsabgaben fällig werden“, so Carsten Ludwig, Leiter der Agentur für Arbeit Neumünster, und erläutert: „Aktuell sind 724 schwerbehinderte Menschen in Neumünster und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auf der Suche nach einer Beschäftigung. Unternehmen sollten auch ihnen eine Chance geben. Oft sind gerade behinderte Menschen besonders motiviert und auch leistungsfähig. Wir bieten zudem Förderleistungen, die von Ausstattungshilfen bis hin zu Lohnkostenzuschüssen reichen können.“ Arbeitgeber, die sich über mögliche Hilfen informieren möchten, haben in Sandra Schultz eine Expertin als Ansprechpartnerin.

Sie informiert Arbeitgeber ganz gezielt zu qualifizierten Bewerbern für Arbeits- und Ausbildungsplätze, zu speziellen Einstellungshilfen oder Ausbil-dungen. Gemeinsam mit den Fachdiensten der Agentur für Arbeit (Ärztlicher Dienst und Berufspsychologischer Service, Technische Berater) können bei Bedarf individuelle Lösun-gen beispielsweise für die behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes gefunden werden. Unternehmen müssen die Anzeige bis spätestens 31. März abgeben.

Zu erreichen ist Sandra Schultz unter der Rufnummer 04321 943 121 oder per E-Mail: Neumuenster.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de