Neumünster (em) Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass am Dienstag und Freitag auf dem Kleinflecken absolutes Halteverbot gilt.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden, um den Aufbau des Wochenmarktes zu ermöglichen. Aufgrund der Baustelle auf dem Großflecken findet der Wochenmarkt dienstags und freitags auf dem Kleinflecken statt.