Neumünster. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster informiert, dass der Verkauf von sogenannten tabakfreien Nikotinbeuteln (Nicotine Pouches) im gesamten Stadtgebiet per Allgemeinverfügung ab sofort untersagt wird.

Bei diesen Erzeugnissen handelt es sich rechtlich nicht um Tabakprodukte, sondern um Lebensmittel. Da derartige hochdosierte Nikotinprodukte vor 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten sie nach EU-Recht als nicht zugelassene „neuartige Lebensmittel“ (Novel Food). Ihr Inverkehrbringen ist gesetzlich verboten.

Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, um die Verbraucher vor erheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Tabakfreie Nikotinbeutel weisen extrem hohe und akut toxische Nikotindosen auf und gelten rechtlich als „nicht sicheres Lebensmittel“. Bereits der Konsum eines einzigen Beutels kann zu schweren Vergiftungssymptomen wie Herzrasen, Übelkeit und Kreislaufversagen führen. Die Stadt warnt insbesondere vor den massiven gesundheitlichen Risiken für Kinder und Jugendliche, da das hochgradig suchterzeugende Nikotin hier oft in bunten, harmlos wirkenden Verpackungen angeboten wird.