Neumünster (em) Die seit dem 1. Januar 2007 bestehende Kooperation zwischen den Zulassungsbehörden Plön und Neumünster wird zum 31. Dezember 2011 beendet. Der Kreis Plön hat den Kooperationsvertrag nach nun vierjähriger Zusammenarbeit gekündigt.

Somit steht den Bürgern des ehemaligen Amtes Bokhorst die Zulassungsstelle Neumünster als örtlich zuständige Behörde in Kfz-Zulassungsangelegenheiten ab 1. Januar 2012 nicht mehr zur Verfügung. Sämtliche Zulassungsangelegenheiten müssen künftig ausschließlich in der Zulassungsstelle

Kreis Plön
Amt für Sicherheit und Ordnung
Verkehrsangelegenheiten
Hamburger Str. 17-19
24306 Plön
Tel.: 0 45 22 - 743 80

erledigt werden. Die Stadt Neumünster bedauert die Entscheidung des Kreises und dankt für die gute Zusammenarbeit.