Artikel
Kirchenkreis Altholstein
Orgelmusik in allen Farben: 16. Altholsteiner Orgelkonzerte starten
20.04.2026
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Betriebsräte sind wie die Superzahl beim Lotto: 41 Prozent der Unternehmen im Kreis Segeberg können dazugewinnen
09.04.2026
Sparkasse Südholstein
Martin Deertz wird Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Südholstein und Yvonne Rosenberger wird Mitglied des Vorstands
31.03.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
Ranzenretter e.V.
Starker Start für die „Ranzenretter“ - Der 100. Ranzen ist bereits gespendet
25.03.2026
