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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Freistellungsaufträge jetzt überprüfen – unnötige Steuerabzüge vermeiden

Wer Geld bei mehreren Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten angelegt hat, sollte seine Freistellungsaufträge überprüfen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Häufig sind Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt – und dadurch wird möglicherweise unnötig Kapitalertragsteuer einbehalten. Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer jedoch ihren Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen. Dieser beträgt 2026 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner. Wer mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten hat, kann den Betrag aufteilen. Wichtig ist allerdings, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet. „Ein Freistellungsauftrag ist kein kompliziertes Steuerinstrument –er sollte regel
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