Norderstedt (sw/lr) Den 10. September 2014 sollten sich alle Bus- und Lkw-Fahrer merken wer die Fristen versäumt und bis zu diesem Datum noch keine Pflichtschulung von 35 Stunden abgeschlossen hat, dem drohen hohe Geldstrafen. Noch immer haben sich nicht alle Berufskraftfahrer zu der Pflichtfortbildung angemeldet.
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen EU-Berufskraftfahrer ihr Wissen alle fünf Jahre in einer Fortbildung auffrischen dies ist seit 2009 EU-Richtlinie. Anders als in anderen Branchen sind die Fortbildungen im Personen- und Güterverkehr jedoch nicht freiwillig. Jeder, der ein gewerbliches Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen führt, und seine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, muss bis zum 10. September 2014 mindestens eine Pflichtschulung abgeschlossen haben.
Dies betrifft somit nicht nur Busfahrer, sondern auch Kurierfahrer, Speditionen, Kraftfahrer in der Forstwirtschaft sowie Paket- und Expressdienstfahrer. Nach Schätzungen haben sich etwa 11.000 Lkw-Fahrer allein aus Hamburg noch nicht für eine Fortbildung angemeldet. Jetzt heißt es schnell reagieren, da die meisten Plätze bereits belegt sind. Wer die Frist versäumt, dem drohen teure Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro und das pro Fahrt. Verantwortlich ist jeder Führerscheininhaber selbst.
EU-Berufskraftfahrer/in Personenverkehr inklusive FS Klasse D*
Voraussetzungen
Mindestalter 23 Jahre
Fahrerlaubnis Kl. B mindestens 2 Jahre
Gute Deutschkenntnisse
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung
Dauer: 6 Monate (inklusive Praktikum)
Beginn: 02.06.2014
EU-Berufskraftfahrer/in Güterverkehr inklusive FS Klasse CE*
Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre
Fahrerlaubnis Kl. B mindestens 1 Jahr
Gute Deutschkenntnisse
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung
Dauer: 6 Monate (inklusive Praktikum)
Beginn: 02.06.2014
Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer/in Lkw / Bus gemäß BKrFQG
Teilnehmerkreis
Lkw- und Bus-Fahrer, die der Nachweispflicht gemäß BKrFQG unterliegen
Dauer: Je Modul 7 Zeitstunden
Beginn: 17.05.2014 | 26.05.2014
City-Logistiker/in (Kurierfahrer/in) inklusive FS Klasse B/BE*
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Hauptschulabschluss
Gesundheitliche Eignung
polizeil. Führungszeugnis ohne Eintrag
Dauer: 6,2 Monate (inklusive Praktikum)
Beginn: 05.05.2014 | 16.06.2014
Geprüfter Baumaschinenführer (IHK) (m/w)
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung (nur für den IHK geprüften Baumaschinenführer)
Dauer: 6 Monate
Beginn: 19.05.2014
Service- und Sicherheitskraft, optional inklusive FS Klasse B (m/w)*
Voraussetzungen
Mindestalter 18 bzw. 21 Jahre
gesundheitliche Eignung
ausreichend Deutschkenntnisse
polizeil. Führungszeugnis ohne Eintrag
Dauer: 2,5 Monate zzgl. Führerschein
Beginn: 19.05.2014 | 16.06.2014
- Führerscheinausbildung durch Vertragsfahrschule
Foto: EU-Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine Pflichtfortbildung absolvieren.