Zur Änderung der Kulturförderrichtlinien für die Kulturträger der Stadt Norderstedt, haben diese einen offenen Brief an Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder, Kulturdezernentin Kathrin Rösel, Kulturamtsleiter Dr. Leon Ziemer, die Fraktionen in der Norderstedter Stadtvertretung, den Vorsitzenden des Kulturausschusses Thomas Witte sowie die Mitglieder des Kulturausschusses geschrieben. Wir veröffentlichen diesen Brief im Wortlaut:

Zusammenfassung  Die Änderung der Kulturförderrichtlinien stellt die ehrenamtlich getragenen Kulturträger in Norderstedt vor erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen. Bereits heute belasten gestiegene Material-, Tantiemen-, Technik- und Veranstaltungskosten sowie teilweise noch spürbare Folgen der Corona-Jahre ihre Arbeit. Zusätzliche Mietkosten, geringere Zuschüsse und nicht verlässlich kalkulierbare Förderhöhen können nach Einschätzung der Kulturträger von vielen Vereinen nicht aufgefangen werden. Die Kulturträger sehen sich vor der Entscheidung nicht ausreichend in die Überlegungen einbezogen. Eine wirksame Beteiligung sollte deshalb vor weiteren Beschlüssen stattfinden und die praktischen Erfahrungen der Kulturträger systematisch berücksichtigen.

Aus Sicht der Kulturträger sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

• Umsetzung an funktionsfähige Ersatzlösungen knüpfen: Die neuen finanziellen Belastungen sollten erst vollständig greifen, wenn geeignete Ersatzspielstätten tatsächlich verfügbar, verbindlich abgestimmt, technisch ertüchtigt und betriebsbereit sind. Maßgeblich sollte nicht allein ein festes Datum, sondern die nachgewiesene Funktionsfähigkeit der Ersatzlösung sein.

• Planungssicherheit schaffen: Förderbedingungen müssen frühzeitig feststehen und eine verlässliche Kalkulation ermöglichen. Für bereits geplante Veranstaltungen ist eine tragfähige Übergangsregelung erforderlich.

• Förderobergrenze differenzieren: Die Förderobergrenze sollte Größe, Untergliederung und tatsächlichen Raumbedarf der jeweiligen Kulturträger berücksichtigen.

• Fristen an die Praxis anpassen: Antrags- und Abrechnungsfristen müssen mit den tatsächlichen Veranstaltungs- und Abrechnungszeiträumen vereinbar sein.

• Alternativräume transparent darstellen: Die Verwaltung sollte eine vollständige Übersicht geeigneter Räume mit Angaben zu Verfügbarkeit, Ausstattung, Nebenräumen, Barrierefreiheit, Stellplätzen, ÖPNV-Anbindung und möglichen Nutzungseinschränkungen vorlegen.

• Einheitliches Vergabeverfahren schaffen: Für alternative Räume ist ein transparentes, einheitliches und faires Vergabeverfahren erforderlich.

• Gemeinsamen Runden Tisch einrichten: Politik, Verwaltung und Kulturträger sollten alternative Kostenmodelle, gestaffelte Eigenanteile, Veranstaltungskontingente sowie besondere Bedingungen für gemeinnützige und ehrenamtlich getragene Kulturangebote gemeinsam prüfen.

Aus Sicht der Kulturträger besteht ohne entsprechende Anpassungen das Risiko, dass Norderstedt dauerhaft ehrenamtlich getragene Kulturangebote, Veranstaltungsreihen, Publikumsbindungen und über Jahrzehnte gewachsene Netzwerke verliert. Einmal weggefallene Strukturen und Beziehungen lassen sich nur mit erheblichem Aufwand und häufig nicht kurzfristig wiederaufbauen.

Ausführliche Fassung: Norderstedts Kultur steht auf dem Spiel  Die Änderung der Kulturförderrichtlinien ist für die Kulturträger der Stadt Norderstedt weit mehr als eine verwaltungstechnische Anpassung. Sie greift unmittelbar in die wirtschaftlichen, organisatorischen und räumlichen Grundlagen ehrenamtlicher Kulturarbeit ein. Für einzelne Kulturträger geht es nicht nur um eine Einschränkung ihres Angebots, sondern um die Frage, ob sie ihre Arbeit über das Jahr 2027 hinaus überhaupt fortsetzen können. 

Die Gefahr, dass Veranstaltungsreihen beendet, Produktionen abgesagt, Programme reduziert oder Vereine in ihrer Existenz gefährdet werden, ist real und bereits konkret absehbar. 

Die Kulturträger erkennen an, dass die Stadt Norderstedt vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht und bestehende Förderstrukturen überprüft werden müssen. Es geht daher weder darum, notwendige Veränderungen grundsätzlich abzulehnen, noch darum, einzelnen Personen Verantwortung zuzuschreiben. Entscheidend ist vielmehr, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die Einsparungen ermöglichen, ohne zugleich kulturelle Vielfalt, gesellschaftliches Engagement und über Jahrzehnte gewachsene ehrenamtliche Strukturen zu gefährden. 

Die beschlossenen Veränderungen treffen die Kulturträger in einer ohnehin schwierigen Situation. Die Folgen der Corona-Jahre sind weiterhin spürbar. Mitgliederzahlen sind zurückgegangen, Publikumsgewohnheiten haben sich verändert, und frühere Besucherinnen und Besucher konnten teilweise noch nicht zurückgewonnen werden. Gleichzeitig sind Tantiemen sowie Energie-, Heizungs- und Materialkosten erheblich gestiegen. Einnahmeausfälle und zusätzliche Kosten können von gemeinnützigen Vereinen, die regelmäßig ohne nennenswerte Überschüsse kalkulieren, nicht ohne Weiteres aufgefangen werden. 

Ehrenamtliches Engagement kann finanzielle Belastungen nicht unbegrenzt kompensieren. Die Kulturträger entwickeln Programme, organisieren Proben und Aufführungen, verpflichten Künstlerinnen und Künstler, akquirieren Fördermittel und Spenden, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und tragen die Verantwortung für die Durchführung ihrer Veranstaltungen. Dieses Engagement darf nicht dazu führen, dass die ehrenamtlich Verantwortlichen zugleich immer größere finanzielle Risiken übernehmen müssen.  Die neue Finanzierung bedroht die wirtschaftliche Grundlage  Die neuen Kulturförderrichtlinien führen dazu, dass die Kulturträger für bislang kostenfrei nutzbare beziehungsweise weitgehend geförderte Veranstaltungsräume erhebliche Eigenanteile aufbringen müssen. Gleichzeitig werden weitere Fördermöglichkeiten eingeschränkt. Die Kombination aus zusätzlichen Mietkosten, begrenzten Zuschüssen und möglichen nachträglichen Kürzungen trifft die Kulturträger zu einem Zeitpunkt, an dem ihre finanziellen Spielräume bereits weitgehend ausgeschöpft sind. 

Die vorgesehene Förderobergrenze von 10.000 Euro je Kulturträger für das Kulturwerk berücksichtigt zudem nicht die sehr unterschiedlichen Strukturen der Vereine. Größere Kulturträger mit mehreren Untergruppen benötigen mehr Proben-, Projekt- und Veranstaltungsräume. Können diese Bedarfe nicht in städtischen Räumen gedeckt werden, sind gerade sie in besonderem Maße auf kostenpflichtige nichtstädtische Räume angewiesen. Eine starre Obergrenze behandelt unterschiedliche Strukturen gleich und kann dadurch größere und besonders raumintensive Kulturträger benachteiligen. 

Hinzu kommt, dass die endgültige Höhe der Förderung nicht zuverlässig kalkulierbar ist. Wird das Gesamtbudget ausgeschöpft und werden Zuschüsse nachträglich anteilig gekürzt, können die Kulturträger bei ihrer Planung nicht wissen, welche Kosten letztlich bei ihnen verbleiben. Eine Förderung, deren tatsächliche Höhe erst nach Abschluss der Planungen oder sogar erst nach Durchführung einer Veranstaltung feststeht, verlagert das wirtschaftliche Risiko weitgehend auf das Ehrenamt.

Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem bei Veranstaltungen zum Jahresende. Förderfähige Kosten sollen bereits bis zum 31. Oktober eingereicht werden, obwohl etwa Weihnachtsproduktionen erst im Dezember stattfinden und endgültige Raumkosten ebenfalls erst dann abgerechnet werden. Produktionen müssten somit vorbereitet und durchgeführt werden, bevor die tatsächliche Förderung und damit die endgültige finanzielle Belastung feststehen. Eine verlässliche Kalkulation ist unter diesen Bedingungen kaum möglich und kann im schlimmsten Fall zur Einstellung des Spielbetriebs führen. Die Kulturträger können diese zusätzlichen Belastungen nicht einfach durch höhere Eintrittspreise auffangen. Eintrittseinnahmen dienen bereits heute im Wesentlichen dazu, Produktionskosten zu decken und begrenzte Rücklagen für folgende Veranstaltungen zu bilden. Deutliche Preiserhöhungen führen zu sinkenden Besucherzahlen und insbesondere Familien sowie Menschen mit geringerem Einkommen den Zugang zu kulturellen Angeboten erschweren. 

Erreichen die Eintrittspreise ein Niveau, das mit professionellen Hamburger Bühnen vergleichbar ist, besteht zudem die Gefahr, dass Norderstedter Amateur- und Ehrenamtsangebote an Attraktivität verlieren. Der Wettbewerb mit dem Hamburger Kulturangebot verschärft sich dadurch noch mehr. Gleichzeitig reichen Preiserhöhungen nicht aus, um sämtliche neu entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. 

Die Sorge um die Existenz einzelner Kulturträger ist daher keine abstrakte Befürchtung. Ein Kulturträger sieht nach gegenwärtigem Stand bereits seiner letzten regulären Saison entgegen. Ein weiterer hält ein Ende seiner Arbeit im Jahr 2027 für möglich. Andere rechnen damit, professionelle Produktionen künftig nur noch in Ausnahmefällen durchführen oder ihren Spielbetrieb vollständig einstellen zu können. 

Ohne Planungssicherheit kann keine Kultur entstehen  Kulturveranstaltungen werden nicht wenige Wochen, sondern häufig viele Monate oder sogar Jahre im Voraus geplant. Künstlerverträge, Tourneen, Technik, Reisen, Unterbringung, Räume und Dienstleistungen müssen frühzeitig und verbindlich gebucht werden. Nationale und internationale Tourneen für die Jahre 2027 und 2028 befinden sich bereits in Vorbereitung. Ohne gesicherte Finanzierung können die Kulturträger keine verantwortbaren vertraglichen Verpflichtungen eingehen.  Bereits geplante Veranstaltungen wurden auf Grundlage der bislang geltenden Bedingungen kalkuliert. Deshalb ist eine verlässliche Übergangsregelung erforderlich, die bestehende Planungen und bereits eingegangene Verpflichtungen schützt. 

Problematisch ist auch die kurzfristige Einführung der neuen Regelungen. Vereine arbeiten mit Jahresplanungen und können Programme, Mitgliedsbeiträge oder Veranstaltungsformate nicht beliebig kurzfristig verändern. Beitragserhöhungen erfordern vereinsinterne Beratungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Veränderungen müssen daher mit einem ausreichenden Vorlauf angekündigt werden, damit eine tatsächliche Anpassung möglich ist. 

Alternative Räume existieren nicht allein durch ihre Benennung  Politik und Verwaltung verweisen auf alternative Veranstaltungsräume. Doch die bloße Benennung eines Raumes macht ihn noch nicht zu einer tatsächlich verfügbaren und geeigneten Spielstätte. Zunächst muss geklärt sein, ob die Räume regelmäßig genutzt werden dürfen, ob alle zuständigen Stellen zugestimmt haben und ob sie den praktischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltungsformate entsprechen. 

Ein erheblicher Teil der genannten Räume liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Schule und Sport und nicht unmittelbar beim Amt für Bildung und Kultur. Deshalb sind verbindliche Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern, den Schulen, den Schulleitungen und gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen erforderlich. Solange diese Abstimmungen nicht abgeschlossen sind, können die betreffenden Räume gegenüber den Kulturträgern nicht als gesicherte Alternativen gelten.  Dies betrifft insbesondere den Steertpoggsaal und die Aula des Schulzentrums Nord. Für diese Räume sollte transparent dargelegt werden, welche verwaltungsinternen und schulorganisatorischen Vereinbarungen bereits bestehen, welche Veranstaltungs- und Nebenflächen tatsächlich zur Verfügung stehen und worin sich ihr Status von anderen vorgeschlagenen Räumen unterscheidet. 

Ein Theater benötigt mehr als einen Zuschauerraum und eine Bühne. Erforderlich sind unter anderem Umkleiden, getrennte Garderoben und sanitäre Anlagen, Requisiten-, Technik-, Material- und Lagerflächen, Backstage-Bereiche sowie sichere Auf- und Abgänge zur Bühne. Hinzu kommen Anforderungen an Akustik, Beleuchtung und Bühnentechnik sowie gegebenenfalls an ein Gastronomiekonzept. 

Bei Kinderaufführungen müssen geeignete Schutzkonzepte umgesetzt werden können. Bei Schulvorstellungen während des laufenden Unterrichtsbetriebs müssen Veranstaltungs- und Schulbetrieb räumlich und organisatorisch zuverlässig voneinander getrennt bleiben. Verkehrswege, Sanitäranlagen, Umkleiden und Backstage-Bereiche dürfen nicht dazu führen, dass sich Schul- und Veranstaltungsbetrieb unkontrolliert überschneiden. 

Es reicht deshalb nicht aus, eine Schulaula lediglich technisch in begrenztem Umfang aufzuwerten. Ein Veranstaltungsraum muss als Gesamtsystem funktionieren. Dazu gehören Bühne, Technik, Nebenräume, Sicherheit, Organisation, Erreichbarkeit und die Akzeptanz durch das Publikum.  Nach Einschätzung der Kulturträger werden die bislang bekannten Räume diese Anforderungen voraussichtlich nicht ohne erhebliche bauliche und technische Maßnahmen erfüllen. Eine angemessene Ertüchtigung bis zum 31. Dezember 2026 erscheint daher kaum realistisch. Auch ein Aufschub bis zum 1. Juli 2027 löst das Problem nicht, wenn zu diesem Zeitpunkt weiterhin keine geeigneten und betriebsbereiten Ersatzräume zur Verfügung stehen.  Ein Raum muss auch vom Publikum angenommen werden  Die technische Nutzbarkeit eines Raumes allein garantiert noch keinen erfolgreichen Kulturstandort. Schulaulen werden in der Öffentlichkeit häufig anders wahrgenommen als etablierte Theater- oder Veranstaltungsorte. Erfahrungen mit dem Schulzentrum Süd zeigen, dass der Wechsel an einen weniger akzeptierten Spielort erhebliche Auswirkungen auf die Zuschauerzahlen haben kann. Ein Kulturträger verlor nach dem Wegfall des Festsaals am Falkenberg nach eigenen Angaben etwa ein Drittel seines Publikums. 

Ein neuer Veranstaltungsort muss daher nicht nur funktional, sondern auch atmosphärisch und kommunikativ überzeugen. Die Stadt sollte die Kulturträger beim Marketing für neue Spielstätten unterstützen, um bestehende Vorbehalte des Publikums abzubauen. 

Erreichbarkeit und Verkehr sind Teil der Eignungsprüfung  Alternative Spielstätten mit Kapazitäten von mehreren hundert Personen müssen das entsprechende Besucheraufkommen tatsächlich bewältigen können. Für jeden Standort ist daher zu prüfen, wie viele Stellplätze verfügbar sind und wie diese Zahl zur genehmigten Besucherkapazität steht. Reichen die vorhandenen Stellplätze nicht aus, müssen zusätzliche Parkmöglichkeiten oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen geprüft werden. 

Dabei sind barrierefreie Stellplätze ebenso zu berücksichtigen wie geeignete Bring- und Abholmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. 

Auch die bloße Nähe zu einer Bushaltestelle reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das tatsächliche Verkehrsangebot zu den typischen Veranstaltungszeiten eine angemessene An- und Abreise ermöglicht. Dies betrifft insbesondere Abendveranstaltungen, Wochenenden und Schulvorstellungen am Vormittag. Taktung und Beförderungskapazität müssen dem erwarteten Besucheraufkommen entsprechen. 

Soll das Schulzentrum Süd dauerhaft als Kultur- und Veranstaltungsstandort für mehrere hundert Besucherinnen und Besucher dienen, darf seine verkehrliche Bewertung nicht allein vom regulären Schulbetrieb ausgehen. Erforderlich sind belastbare Untersuchungen zu Besucherströmen, Stellplätzen und ÖPNV-Anbindung am Abend und an Wochenenden. Die bereits bestehende Verpflichtung, bei Veranstaltungen eigene Parkwachen zu stellen, belastet das Ehrenamt zusätzlich. Die dafür eingesetzten Personen fehlen bei der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung. Zugleich verfügen die Parkwachen gegenüber Falschparkern nur über begrenzte Handlungsmöglichkeiten. 

Eine Verlagerung löst das Raumproblem nicht  Wenn sich Kulturträger das Kulturwerk nicht mehr leisten können, werden sie verstärkt auf die wenigen kostenfreien oder günstigeren Räume ausweichen müssen. Dadurch verschärft sich die Konkurrenz um bereits heute knappe Termine, insbesondere im Schulzentrum Süd. Weniger verfügbare Termine bedeuten weniger Veranstaltungen und damit geringere Einnahmen, während laufende Kosten weiterhin bestehen. Die Verwaltung sollte deshalb eine vollständige und belastbare Übersicht über alternative Spiel- und Probenstätten vorlegen. Diese Übersicht sollte Angaben zur tatsächlichen Verfügbarkeit, zur technischen Ausstattung, zu Bühne und Akustik, zu Nebenräumen und Sanitäranlagen, zur Barrierefreiheit, zu Stellplätzen, zur ÖPNV-Anbindung sowie zu möglichen Nutzungseinschränkungen enthalten. Zugleich bedarf es eines transparenten, einheitlichen und fairen Vergabeverfahrens. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Räume von unterschiedlichen Ämtern, Schulen oder sonstigen Stellen verwaltet werden. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen nicht zu intransparenten oder widersprüchlichen Vergabeentscheidungen führen. 

Der gesellschaftliche Schaden reicht weit über einzelne Veranstaltungen hinaus  Die Kulturträger schaffen nicht nur Freizeitangebote. Sie ermöglichen kulturelle Bildung, gesellschaftliche Begegnung, Erinnerungsarbeit, Demokratiebildung sowie interkulturellen und interreligiösen Dialog. Gerade angesichts von Antisemitismus, Ausgrenzung und gesellschaftlicher Polarisierung erfüllen solche Räume eine wichtige gesellschaftliche Funktion. 

Kinder- und Jugendtheater sowie bewusst günstig gehaltene Veranstaltungen ermöglichen auch Familien mit geringerem Einkommen kulturelle Teilhabe. Diese soziale Funktion würde durch deutlich höhere Eintrittspreise oder den Wegfall entsprechender Angebote unmittelbar beeinträchtigt. 

Internationale Kulturveranstaltungen bringen Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland, Europa und Übersee nach Norderstedt. Über Jahre aufgebaute Beziehungen zu Kunstschaffenden, Agenturen, Technikdienstleistern und Publikum tragen dazu bei, Norderstedt als verlässlichen Kulturstandort zu etablieren und stärken die Außenwirkung und Attraktivität der Stadt. Solche Netzwerke lassen sich nach einer Unterbrechung nicht kurzfristig wiederherstellen. 

Wenn die Kulturträger professionelle Veranstaltungen nicht mehr finanzieren können, kann die Stadt kurzfristig bei der Förderung sparen. Gleichzeitig verliert Norderstedt jedoch möglicherweise Veranstaltungen, kulturelle Vielfalt, ehrenamtliches Engagement, gesellschaftliche Begegnungsräume und überregional wahrgenommene Kulturangebote. 

Es geht daher nicht nur um die Einschränkung einzelner Programme. Mittelfristig besteht die Gefahr, dass es in Norderstedt weniger Amateurtheater, weniger Konzertreihen und insgesamt weniger ehrenamtlich getragene Kulturangebote geben wird. 

Beteiligung muss vor der Entscheidung stattfinden  Die Kulturträger wurden vor den weitreichenden Änderungen nach eigener Einschätzung nicht frühzeitig und ausreichend in die Überlegungen und die Suche nach Alternativen einbezogen. Dabei kennen gerade sie aus ihrer täglichen Praxis die tatsächlichen Kosten, organisatorischen Anforderungen, Publikumsbedürfnisse und finanziellen Risiken.

Beteiligung bedeutet mehr als eine nachträgliche Information über bereits getroffene Entscheidungen. Sie bedeutet, vor einer Entscheidung gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Die angekündigte Beteiligung bei der Weiterentwicklung der Richtlinien wird deshalb begrüßt. Sie sollte nun verbindlich, frühzeitig und ergebnisoffen ausgestaltet werden. 

Erklärungsbedürftig ist aus Sicht der Kulturträger außerdem, weshalb die Kulturförderrichtlinien grundlegend geändert wurden, bevor die Ergebnisse des Kulturentwicklungsplans abschließend vorliegen und umgesetzt werden. Wenn die Förderinstrumente auf dem Kulturentwicklungsplan aufbauen sollen, sollten dessen Ergebnisse nicht durch vorgezogene finanzielle Entscheidungen faktisch vorweggenommen werden. 

Was jetzt erforderlich ist  Die Kulturträger fordern Politik und Verwaltung auf, die Tragweite der Entscheidung zu berücksichtigen und die beschlossenen Regelungen erneut zu überprüfen. Die neuen finanziellen Belastungen sollten erst dann vollständig greifen, wenn geeignete Ersatzspielstätten tatsächlich vorhanden, verbindlich abgestimmt, technisch ertüchtigt und betriebsbereit sind. Ein Aufschub lediglich bis zu einem festen Datum löst die zugrunde liegenden Probleme nicht. Entscheidend sollte die nachgewiesene Funktionsfähigkeit der Ersatzlösungen sein. 

Die Förderbedingungen müssen eine verlässliche Kalkulation ermöglichen. Förderobergrenzen sollten Größe, Untergliederung und tatsächlichen Raumbedarf der Kulturträger berücksichtigen. Antrags- und Abrechnungsfristen müssen zu den realen Veranstaltungszeiträumen passen. Für bereits geplante Veranstaltungen sind Bestandsschutz oder eine tragfähige Übergangsregelung erforderlich. 

Die Verwaltung hat eine vollständige Übersicht geeigneter Räume vorzulegen und deren Verfügbarkeit, technische Ausstattung, Nebenräume, Barrierefreiheit und verkehrliche Erreichbarkeit nachvollziehbar darzustellen. Die Vergabe sollte transparent, fair und einheitlich erfolgen. 

Darüber hinaus muss ein Runder Tisch mit Politik, Verwaltung und allen Kulturträgern eingerichtet werden. Dort könnten alternative Kostenmodelle, gestaffelte Eigenanteile, Veranstaltungskontingente, besondere Bedingungen für gemeinnützige und ehrenamtliche Kulturträger sowie geeignete Ersatzspielstätten ergebnisoffen geprüft werden. 

Mit den Kulturförderrichtlinien werden wesentliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen, welche kulturelle Infrastruktur Norderstedt künftig haben wird. Werden die finanziellen und räumlichen Grundlagen ehrenamtlicher Kulturarbeit nachhaltig geschwächt, lassen sich verlorene Vereine, Veranstaltungsreihen, Netzwerke und Publikumsbindungen später nicht ohne Weiteres wiederaufbauen. 

Noch besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen gemeinsam zu überprüfen und eine tragfähige Lösung zu entwickeln.   Diese Chance müssen Politik, Verwaltung und Kulturträger gemeinsam nutzen."

Unterzeichnet von: Blueswerk Norderstedt e. V., CHAVERIM - Freundschaft mit Israel e. V., Malimu Kulturverein e. V., Musikverein Norderstedt e. V., Neues Theater Norderstedt e. V., Norderstedter Amateur-Theater von 1947 e. V., Tanks Theater Norderstedt e. V., Theater Life - Jung und creativ in Norderstedt e. V. und Theater Pur Junges Theater Norderstedt e. V.