Norderstedt (em) Zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden alle Norderstedter Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben (01. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 geboren).

Kinder, die nach dem 30. Juni 2010 geboren sind ( sogenannte Kann-Kinder ), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie für den Schulbesuch die „erforderlichen geistigen, seelischen und körperlichen Voraussetzungen“ erfüllen. Alle Anmeldungen (auch die der Kann-Kinder) sowie die schulärztliche Untersuchung finden in der zuständigen Grundschule statt.

Die Erziehungsberechtigten aus Norderstedt sind aufgerufen, die schulpflichtigen Kinder im Zeitraum Montag, 9. November, bis Freitag, 13. November jeweils zwischen 8 und 12 Uhr in der zuständigen Grundschule vorzustellen.

Der genaue Termin wurde beziehungsweise wird den Erziehungsberechtigten in diesen Tagen durch die zuständige Grundschule mitgeteilt. Die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgerechtsbescheinigung des Kindes sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Erziehungsberechtigte, die eine Einschulung Ihres Kindes an einer sogenannten nichtzuständigen Grundschule in Norderstedt wünschen, müssen sich bis zum 18.Dezember, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, bei der gewünschten Schule melden. Eine Entscheidung über die Aufnahme in einer „nichtzuständigen“ Grundschule erfolgt bis zum 22. Januar 2016.

Ansprechpartner:
Jan-Peter Bertram
Amt für Schule, Sport und Kindertagesstätten
Tel.: 040 / 535 95 115